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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Brandverhütungsschau durchführen lassen

Nr. 99137015058000

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Volltext

Bei einer Brandverhütungsschau wird der Brandschutz in Ihrer baulichen Anlage vor Ort überprüft. Ziel ist es, mögliche Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen zu bewerten.

Die zuständige Stelle besichtigt das Objekt und dokumentiert die Ergebnisse. Wenn dabei Mängel festgestellt werden, erhalten Sie Hinweise zu möglichen weiteren Schritten.

Ansprechpunkt

Feuerwehr der Kreise und kreisfreien Städte

Erforderliche Unterlagen

  • In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich.
  • Auf Anfrage der zuständigen Stelle können vorhandene Bau- oder Brandschutzunterlagen (zum Beispiel Brandschutzkonzept, Pläne) vorgelegt werden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Durchführung der Brandverhütungsschau

Frist

Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Brandverhütungsschau ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und wird von der zuständigen Stelle von Amts wegen durchgeführt. Sie ist keine Genehmigung und ersetzt keine anderen bau- oder brandschutzrechtlichen Prüfungen.
Anordnungen oder Maßnahmen ergeben sich nicht automatisch aus der Durchführung der Brandverhütungsschau, sondern nur, wenn im Einzelfall Mängel festgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die Brandverhütungsschau wird von der zuständigen Stelle vorbereitet, vor Ort durchgeführt und dokumentiert.

  • Die zuständige Stelle stimmt den Termin der Brandverhütungsschau in der Regel mindestens 14 Tage vorab mit Ihnen und den zu beteiligenden Stellen ab.
  • Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person nehmen an der Brandverhütungsschau teil.
  • Die zuständige Stelle führt die Brandverhütungsschau vor Ort durch und prüft alle für den Brandschutz relevanten Räume, Einrichtungen und Anlagen.
  • Über die Ergebnisse wird ein Brandverhütungsschaubericht erstellt und Ihnen innerhalb von vier Wochen zugesandt.
  • Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
  • Nach Ablauf der Frist wird eine Nachschau durchgeführt.
  • Sind Mängel weiterhin vorhanden, ordnet die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen an.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz einer baulichen Anlage. Bauliche Anlagen sind Bauwerke, welche mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
  • Ihre bauliche Anlage ist in besonderem Maße brand- oder explosionsgefährdet
    • Oder: Bei einem Brand könnte eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden.
    • Oder: Ihre bauliche Anlage ist in das Denkmalbuch eingetragen und das Landesamt für Denkmalpflege hält eine Brandverhütungsschau für erforderlich.
  • Die Regelung gilt nicht, wenn Ihre bauliche Anlage der ständigen Aufsicht der Bergbehörde oder der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde untersteht.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen nach Durchführung der Brandverhütungsschau wird der Ergebnisbericht übersendet.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)