Bei einer Brandverhütungsschau wird der Brandschutz in Ihrer baulichen Anlage vor Ort überprüft. Ziel ist es, mögliche Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen zu bewerten.
Die zuständige Stelle besichtigt das Objekt und dokumentiert die Ergebnisse. Wenn dabei Mängel festgestellt werden, erhalten Sie Hinweise zu möglichen weiteren Schritten.
Feuerwehr der Kreise und kreisfreien Städte
Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Durchführung der Brandverhütungsschau
Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.
Die Brandverhütungsschau ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und wird von der zuständigen Stelle von Amts wegen durchgeführt. Sie ist keine Genehmigung und ersetzt keine anderen bau- oder brandschutzrechtlichen Prüfungen.
Anordnungen oder Maßnahmen ergeben sich nicht automatisch aus der Durchführung der Brandverhütungsschau, sondern nur, wenn im Einzelfall Mängel festgestellt werden.
Die Brandverhütungsschau wird von der zuständigen Stelle vorbereitet, vor Ort durchgeführt und dokumentiert.
- Die zuständige Stelle stimmt den Termin der Brandverhütungsschau in der Regel mindestens 14 Tage vorab mit Ihnen und den zu beteiligenden Stellen ab.
- Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person nehmen an der Brandverhütungsschau teil.
- Die zuständige Stelle führt die Brandverhütungsschau vor Ort durch und prüft alle für den Brandschutz relevanten Räume, Einrichtungen und Anlagen.
- Über die Ergebnisse wird ein Brandverhütungsschaubericht erstellt und Ihnen innerhalb von vier Wochen zugesandt.
- Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
- Nach Ablauf der Frist wird eine Nachschau durchgeführt.
- Sind Mängel weiterhin vorhanden, ordnet die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen an.
Bis zu 4 Wochen nach Durchführung der Brandverhütungsschau wird der Ergebnisbericht übersendet.
Fachlich freigegeben am: 12.02.2026
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)