Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Reduzierung der Fördermittel,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben am: 05.01.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)