Für den Betrieb einer Fähre, eines Fähranlegers oder einer Schifffahrtsanlage brauchen Sie eine Betriebserlaubnis. Sie ist immer dann notwendig, wenn durch Ihren Betrieb das Gewässer genutzt wird oder wenn Sicherheit und Ordnung davon betroffen sein können.
Die Erlaubnis stellt sicher, dass der Betrieb fachgerecht funktioniert. Dazu gehört, dass alle technischen Anlagen zuverlässig arbeiten, regelmäßig überprüft werden und keine Gefahr für Menschen, Umwelt oder das Gewässer entsteht. Außerdem müssen die notwendigen Einrichtungen vorhanden sein. Dazu gehören zum Beispiel Ausrüstung für den Notfall, Absicherungen und Möglichkeiten zur umweltgerechten Entsorgung.
Als Betreiberin oder Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass der Betrieb sicher, geordnet und umweltgerecht läuft. Sie können hierfür auch externe Dienstleister beauftragen.
Landesbetrieb Küstenschutz oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Die Kosten können je nach Umfang des Vorhabens und dem Aufwand der Prüfung unterschiedlich ausfallen.
In der Regel fallen Gebühren für die Antragsbearbeitung und technische Prüfungen an. Die genaue Höhe legt die zuständige Behörde fest und teilt sie Ihnen im Einzelfall mit.
Der Antrag muss vor Aufnahme des Betriebs gestellt werden.
Reichen bestimmte Nachweise nicht aus, fordert die Behörde weitere Unterlagen an. In diesem Fall wird eine Frist zur Nachreichung gesetzt.
Änderungen am Betrieb oder an der Anlage müssen Sie der Behörde rechtzeitig im Voraus mitteilen und gegebenenfalls erneut genehmigen lassen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang der Unterlagen und der notwendigen technischen Prüfungen ab.
In der Regel können Sie von einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen ausgehen.
Wenn zusätzliche Gutachten oder Ortstermine erforderlich sind, kann sich die Bearbeitung verlängern.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein