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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

Nr. 99108048049002

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Volltext

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
  • maximale Gesamtlänge: 8m
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
  • maximale Gesamtlänge: 8m
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren


Spezielle Hinweise für Wakendorf II, Kaltenkirchen, Norderstedt, Travenhorst, Schieren, Bad Bramstedt, Bornhöved, Auenland Südholstein, Schackendorf, Hüttblek, Nehms, Klein Rönnau, Sievershütten, Oersdorf, Geschendorf, Rohlstorf, Weede, Stuvenborn, Winsen, Itzstedt, Oering, Dreggers, Negernbötel, Glasau, Kattendorf, Boostedt-Rickling, Bahrenhof, Seth, Traventhal, Leezen, Damsdorf, Krems II, Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kayhude, Sülfeld, Nahe, Westerrade, Gönnebek, Trappenkamp, Groß Rönnau, Ellerau, Neuengörs, Tarbek, Kisdorf, Bühnsdorf, Bad Bramstedt-Land, Fahrenkrug, Bad Segeberg, Wensin, Klein Gladebrügge, Schmalensee, Pronstorf, Tensfeld, Blunk, Wahlstedt, Seedorf (Segeberg), Wakendorf I:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Oering, Rohlstorf, Fahrenkrug, Wensin, Bornhöved, Dreggers, Bad Bramstedt-Land, Schackendorf, Henstedt-Ulzburg, Klein Rönnau, Sülfeld, Groß Rönnau, Weede, Neuengörs, Gönnebek, Krems II, Bühnsdorf, Boostedt-Rickling, Nehms, Bahrenhof, Segeberg, Seedorf (Segeberg), Leezen, Traventhal, Pronstorf, Negernbötel, Kisdorf, Wakendorf II, Wakendorf I, Itzstedt, Auenland Südholstein, Wahlstedt, Norderstedt, Hüttblek, Glasau, Trappenkamp, Winsen, Schmalensee, Schieren, Kayhude, Nahe, Travenhorst, Geschendorf, Blunk, Seth, Tarbek, Bad Bramstedt, Kattendorf, Ellerau, Sievershütten, Kaltenkirchen, Stuvenborn, Klein Gladebrügge, Damsdorf, Tensfeld, Oersdorf, Bad Segeberg, Westerrade:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
  • Sie haben die - je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche - theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Online-Dienste vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.04.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)