Die Künstlersozialkasse muss Sie als Unternehmen oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und beraten, wenn Sie potenziell oder tatsächlich zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Ihr Unternehmen ist in der Regel dann zu Abgaben verpflichtet, wenn es künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwertet, zum Beispiel als
- Verlag
- Presseagentur
- Theater
- Orchester oder
- Rundfunk- und Fernsehanstalt.
In der Künstlersozialversicherung gilt, dass selbständig tätige Kunstschaffende und Publizierende nur die Hälfte Ihrer Beiträge selbst zahlen müssen. Die andere Hälfte finanziert sich durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe von Unternehmen und Verwertern. Um Sie umfassend zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe zu informieren, veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig
- Vorträge
- Seminare und
- Webseminare.
In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort in Ihrem Unternehmen oder bei einer veranstaltenden Organisation statt - zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Ihnen oder den Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit Ihnen oder den Organisationen veranstaltet.
An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.
Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.
Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.
Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen:
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Nehmen Sie Kontakt mit der Künstlersozialkasse auf, vorzugsweise per E-Mail.
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Stimmen Sie gemeinsam mit der Referentin oder dem Referenten einen Termin und den weiteren Ablauf ab. Klären Sie zum Beispiel folgende Punkte:
- Veranstaltungsort
- Themenschwerpunkte
- Branche
- Teilnehmerliste
- Technik
- Handout
Wenn Sie an einem Webseminar teilnehmen wollen:
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Besuchen Sie die Internetseite der Künstlersozialkasse.
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Melden Sie sich online für einen vorgegebenen Termin und ein bestimmtes Thema an.
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Füllen Sie den auf der Webseite hinterlegten Fragebogen aus. Dabei müssen Sie zum Beispiel folgende Fragen beantworten:
- Zu welcher Branche gehört Ihr Unternehmen?
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Sind Sie als abgabepflichtiges Unternehmen bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet?
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Die Person, die das Webseminar organisiert, setzt sich mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie weiter.
- An Ihrem Termin verfolgen Sie das Webseminar am PC, Laptop oder einem mobilen Endgerät.
Es fallen keine Kosten an.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben am: 18.04.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)