Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese, die Einwilligung ergänzende Erklärung zum Verzicht einer Übertragung des Sorgerechtes, muss »öffentlich« beurkundet werden. »Öffentlich« bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.
Spezielle Hinweise für Weede, Winsen, Bad Bramstedt, Boostedt-Rickling, Bornhöved, Bad Bramstedt-Land, Schackendorf, Bühnsdorf, Geschendorf, Groß Rönnau, Bad Segeberg, Gönnebek, Kaltenkirchen, Wensin, Traventhal, Wahlstedt, Tarbek, Krems II, Schieren, Leezen, Norderstedt, Ellerau, Kisdorf, Seedorf (Segeberg), Glasau, Rohlstorf, Sievershütten, Dreggers, Fahrenkrug, Itzstedt, Hüttblek, Damsdorf, Oersdorf, Negernbötel, Klein Gladebrügge, Pronstorf, Tensfeld, Neuengörs, Henstedt-Ulzburg, Nehms, Sülfeld, Trappenkamp, Auenland Südholstein, Schmalensee, Klein Rönnau, Travenhorst, Nahe, Wakendorf I, Segeberg, Seth, Bahrenhof, Stuvenborn, Kattendorf, Westerrade, Wakendorf II, Blunk, Kayhude, Oering:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Kayhude, Nehms, Bornhöved, Schackendorf, Kattendorf, Auenland Südholstein, Schmalensee, Klein Rönnau, Kaltenkirchen, Wensin, Krems II, Dreggers, Norderstedt, Klein Gladebrügge, Ellerau, Geschendorf, Neuengörs, Pronstorf, Groß Rönnau, Bad Bramstedt, Stuvenborn, Rohlstorf, Trappenkamp, Seedorf (Segeberg), Weede, Seth, Winsen, Schieren, Nahe, Henstedt-Ulzburg, Wahlstedt, Blunk, Gönnebek, Hüttblek, Damsdorf, Tensfeld, Bühnsdorf, Oering, Travenhorst, Sievershütten, Tarbek, Bad Bramstedt-Land, Traventhal, Segeberg, Sülfeld, Bahrenhof, Negernbötel, Oersdorf, Fahrenkrug, Wakendorf II, Kisdorf, Glasau, Leezen, Bad Segeberg, Boostedt-Rickling, Itzstedt, Wakendorf I, Westerrade:
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Bürger*innen-Service
Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.
Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.
Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.
Einwilligung in die Adoption: Notariat.
Erklärung, dass die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragt wird: Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.
Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.