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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Nr. 99016001044000

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Volltext

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.


Spezielle Hinweise für Gönnebek, Bad Segeberg, Segeberg, Pronstorf, Trappenkamp, Neuengörs, Westerrade, Bornhöved, Wakendorf II, Klein Gladebrügge, Schieren, Fahrenkrug, Henstedt-Ulzburg, Schackendorf, Klein Rönnau, Winsen, Bühnsdorf, Bad Bramstedt-Land, Nahe, Geschendorf, Groß Rönnau, Nehms, Leezen, Bad Bramstedt, Hüttblek, Negernbötel, Norderstedt, Oering, Tensfeld, Boostedt-Rickling, Wensin, Oersdorf, Blunk, Sievershütten, Travenhorst, Kattendorf, Sülfeld, Dreggers, Kaltenkirchen, Ellerau, Kayhude, Damsdorf, Tarbek, Bahrenhof, Glasau, Wakendorf I, Rohlstorf, Seth, Schmalensee, Weede, Wahlstedt, Krems II, Kisdorf, Traventhal, Stuvenborn, Itzstedt, Auenland Südholstein, Seedorf (Segeberg):

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Gönnebek, Bad Segeberg, Segeberg, Pronstorf, Trappenkamp, Neuengörs, Westerrade, Bornhöved, Wakendorf II, Klein Gladebrügge, Schieren, Fahrenkrug, Henstedt-Ulzburg, Schackendorf, Klein Rönnau, Winsen, Bühnsdorf, Bad Bramstedt-Land, Nahe, Geschendorf, Groß Rönnau, Nehms, Leezen, Bad Bramstedt, Hüttblek, Negernbötel, Norderstedt, Oering, Tensfeld, Boostedt-Rickling, Wensin, Oersdorf, Blunk, Sievershütten, Travenhorst, Kattendorf, Sülfeld, Dreggers, Kaltenkirchen, Ellerau, Kayhude, Damsdorf, Tarbek, Bahrenhof, Glasau, Wakendorf I, Rohlstorf, Seth, Schmalensee, Weede, Wahlstedt, Krems II, Kisdorf, Traventhal, Stuvenborn, Itzstedt, Auenland Südholstein, Seedorf (Segeberg):

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)