Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
- Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 € pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 € pro Jahr.
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Anträge auf Ausgleichszahlungen können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden. Eine Antragstellung kann für maximal drei Jahre erfolgen (Antragsjahr plus zwei Folgejahre).
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Fachlich freigegeben am: 16.06.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig Holstein