Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.
Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).
Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt.
Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Um die Aufschub-BIN schriftlich zu beantragen:
- laden Sie das Formular 0873 über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.
Um die Aufschub-BIN über die Internetseite des Zolls zu beantragen:
- Nutzen Sie den elektronischen Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN).
- Erfassen Sie alle erforderlichen Daten im Antrag.
- Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
- Übermitteln Sie die vollständigen Antragsdaten mit Hilfe der Funktion "Antrag abgeben" an die Generalzolldirektion.
- Anschließend drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Generalzolldirektion.
Zur Beantragung einer Aufschub-BIN benötigen Sie ein Aufschubkonto.
In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Es gibt keine Fristen, die einzuhalten sind.
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 21.06.2021
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen