Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten möchten, müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Sie können beim BMZ eine Förderung für Neu- oder für Folgevorhaben beantragen.
Den Neu- oder Folgeantrag für Projektförderung können Sie online oder per Post beim BMZ stellen.
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Damit Sie einen Antrag stellen können, muss vorab eine Trägerprüfung stattfinden. Die Trägerprüfung läuft zweistufig ab.
- Rufen Sie das Online-Antragsportal auf der Bengo-Internetseite von Engagement Global auf. Registrieren Sie sich per Organisationsname, Name (Vor-/Nachname), E-Mail-Adresse und selbst erstelltem Kennwort. Nach Bestätigung der Registrierung (opt-in) können Sie das Formular der Trägerprüfung online mit weiteren Daten ausfüllen.
- Die zweite Stufe der Trägerprüfung übernimmt Referat G22 des BMZ.
- Nach erfolgreicher Trägerprüfung erhalten Sie eine Trägernummer, die Sie bei der Beantragung eines Neu- oder Folgevorhabens beim BMZ angeben müssen.
- Sie besprechen Ihr Projektvorhaben mit dem BMZ und reichen eine Projektskizze bei dem BMZ ein.
- Bei positiver Rückmeldung vom BMZ reichen Sie einen Vollantrag für ein Neu- oder Folgevorhaben ein.
Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
- Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen wollen:
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben am: 26.07.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)