Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten können Sie hierfür eine Feuerbestattung anmelden.
Bei einer Feuerbestattung wird der menschliche Leichnam eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne und wird in ein Grab gelegt. Das Grab wird dann mit Erde bedeckt. Die Einäscherung wird durch ein Krematorium durchgeführt. Die Feuerbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.
Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Feuerbestattung zugelassen ist.
Kosten: variabel
Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.
Sie müssen mit weiteren laufenden Kosten rechnen, die abhängig von der Lage und Größe des Grabes, der Ruhezeit, der Dauer des Nutzungsrechts und weiteren Details (zum Beispiel Grabpflege) sind. Die jeweilige Friedhofsverwaltung legt dies in ihrer Satzung fest.
Fachlich freigegeben am: 10.02.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein