Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Spezielle Hinweise für Sülfeld, Oersdorf, Ellerau, Fahrenkrug, Itzstedt, Boostedt-Rickling, Auenland Südholstein, Travenhorst, Klein Rönnau, Schieren, Segeberg, Nahe, Rohlstorf, Glasau, Kattendorf, Klein Gladebrügge, Tensfeld, Wakendorf I, Pronstorf, Sievershütten, Wahlstedt, Damsdorf, Winsen, Geschendorf, Bad Segeberg, Negernbötel, Bühnsdorf, Norderstedt, Krems II, Schmalensee, Schackendorf, Trappenkamp, Kayhude, Gönnebek, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt-Land, Seedorf (Segeberg), Kisdorf, Dreggers, Seth, Stuvenborn, Groß Rönnau, Tarbek, Henstedt-Ulzburg, Traventhal, Oering, Neuengörs, Hüttblek, Leezen, Weede, Bornhöved, Wakendorf II, Wensin, Bahrenhof, Bad Bramstedt, Nehms, Blunk, Westerrade:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Boostedt-Rickling, Schmalensee, Kaltenkirchen, Leezen, Tarbek, Klein Gladebrügge, Groß Rönnau, Oersdorf, Schackendorf, Auenland Südholstein, Travenhorst, Ellerau, Negernbötel, Damsdorf, Neuengörs, Kisdorf, Bornhöved, Seth, Itzstedt, Nehms, Blunk, Geschendorf, Weede, Wakendorf II, Oering, Stuvenborn, Fahrenkrug, Bahrenhof, Tensfeld, Pronstorf, Henstedt-Ulzburg, Winsen, Hüttblek, Sülfeld, Seedorf (Segeberg), Wensin, Klein Rönnau, Glasau, Krems II, Segeberg, Schieren, Nahe, Wahlstedt, Gönnebek, Wakendorf I, Kayhude, Rohlstorf, Dreggers, Kattendorf, Bad Segeberg, Bühnsdorf, Bad Bramstedt-Land, Norderstedt, Westerrade, Trappenkamp, Bad Bramstedt, Sievershütten, Traventhal:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.