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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richten

Nr. 99080083001000

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Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA. 

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.

Verfahrensablauf

Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen. 
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
     

Voraussetzungen

Es gelten keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 3 Tag(e)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt 3 Tage. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. Einsenderinnen oder Einsendern ist eine Zwischennachricht zu erteilen, wenn die Beantwortung nicht innerhalb von 2 Wochen möglich ist.