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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Psychotherapeuten

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Volltext

Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Bereichen werden einge­hende und besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung in einem Bereich nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigen.

Ansprechpunkt

Der Antrag ist an die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH), Alter Markt 1 - 2, 24103 Kiel, zu richten.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Kosten

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Rechtsgrundlage(n)

Weiterbildungsordnung der PKSH.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal