Bei flugmedizinischen Untersuchungen prüfen Sachverständige, ob Personen für den Flugbetrieb tauglich sind. Solche Tauglichkeitsuntersuchungen dürfen nur anerkannte Untersuchungsstellen durchführen, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt hat.
Dafür müssen die Untersuchungsstellen besondere flugmedizinische Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen im aktuellen Zeugnis für flugmedizinische Sachverständige (Aeromedical Examiner, kurz: AME), dem sogenannten AME-Zeugnis, als anerkannte Untersuchungsstellen eingetragen sein.
Wenn Sie flugmedizinische Sachverständige oder flugmedizinischer Sachverständiger der Klasse 1 oder 2 sind, können Sie sich folgendes genehmigen lassen:
- eine neue Untersuchungsstelle zu eröffnen
- eine bestehende Untersuchungsstelle zu verlegen beziehungsweise die Adresse zu ändern
Neue Untersuchungsstellen
Sie können als AME maximal eine Hauptuntersuchungsstelle und 2 weitere Untersuchungsstellen (Zweiguntersuchungsstellen) unterhalten.
Verlegung einer Untersuchungsstelle
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle verlegen, müssen Sie diese neu prüfen und genehmigen lassen und dürfen erst dann dort Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen.
Tausch von Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen
Sie können Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen tauschen. Das ist für Sie jedoch kostenintensiv und aufwändig. Sie müssen in diesem Fall das LBA vor einem Antrag auf Klasse 1, Verlängerung oder Erneuerung kontaktieren. Den Tausch müssen Sie im Vorfeld mit dem LBA abstimmen.
Sie können eine neue flugmedizinische Untersuchungsstelle oder eine Adressänderung bestehender Untersuchungsstellen online, per Post oder E-Mail beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular "Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen" auf.
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Prüfen Sie die Eingaben und senden Sie den Antrag ab.
- Das LBA prüft die Vollständigkeit und stellt gegebenenfalls Nachforderungen.
- Es wird ein Inspektionstermin, in der Regel per E-Mail, vereinbart.
- Bei der Inspektion prüft das LBA, ob die beantragte Untersuchungsstelle allen Anforderungen einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle entspricht.
- Anschließend erhalten Sie in der Regel per E-Mail einen Inspektionsbericht.
- Falls Nachbesserungen notwendig sind, müssen Sie Unterlagen zu diesen Nachbesserungen an das LBA versenden. In der Regel geschieht dies per E-Mail.
- Anschließend stellt das LBA ein Zeugnis als Urkunde aus und versendet es postalisch an Sie.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie ebenfalls entweder postalisch oder bei Verifizierung via BundID über das BundID-Postfach einen Bescheid.
Antrag via Post oder E-Mail:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular "Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen" auf.
- Füllen Sie den Antrag aus und prüfen Sie Ihre Angaben.
- Laden Sie den Antrag herunter, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn via Post oder E-Mail mit allen nötigen Unterlagen an das LBA.
Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit dem Online-Antrag.
Fachlich freigegeben am: 11.04.2025
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)