Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen Arbeiten durchführen lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Personen, die Tätigkeiten mit Asbest ausüben, beaufsichtigen und planen müssen daher besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Um diese Qualifikationsanforderungen zu vermitteln, können Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten. Dieser Lehrgang muss vorab von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs kann auch für gewerksspezifische Lehrgänge erfolgen. Sie kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Den Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid.
Bei der Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren dürfen Sie Lehrgänge für aufsichtsführende Personen nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gewerkespezifischer Fachverband durchführen und müssen diese nicht durch die Behörden anerkennen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die zuständige Behörde einmal vor Beginn des jeweils ersten Lehrgangs zu informieren.