Der Beruf Tierärztin oder Tierarzt ist in Deutschland reglementiert.
Damit Sie in Deutschland als Tierärztin oder Tierarzt ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten dürfen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.
Um die Approbation zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Der Antrag auf Erteilung einer Approbation muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.
Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
- Sie stellen einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierärztin oder Tierarzt bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
- Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt. In der Regel ist die Gleichwertigkeit bei Abschlüssen aus Drittländern nicht gegeben.
- Die Approbation kann nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
- Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt.
- Die Behörde bestätigt Ihnen das Ergebnis schriftlich.
- Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen und Ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Dann wird Ihnen die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt erteilt.
- Bei einer im Drittland abgeschlossenen Ausbildung muss sichergestellt sein, dass der dortige Ausbildungsstand dem in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist. In der Regel ist der Nachweis der Gleichwertigkeit durch das Ablegen von Kenntnisprüfungen erforderlich.
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Sie können eine Kenntnisprüfung ablegen, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der Abschlussprüfung als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland.
Wenn Sie die Kenntnisprüfung bestehen und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
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