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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Nr. 99050047000000

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Volltext

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/Hufschlagschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied/Hufschlaglehrschmiederin tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/in, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang),
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule),
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).

Kosten

Keine

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Der Antrag ist formlos zu stellen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal