Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Nr. 99135004060002Volltext
Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.
Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
- Europäische Gesellschaften und
-
Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Ansprechpunkt
An die zuständige Steuerberaterkammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
- senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
- Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung »Steuerberatungsgesellschaft« in Ihrem Unternehmensnamen führen.
Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.
Voraussetzungen
- Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)