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Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen

Nr. 99135004060002

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Volltext

Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.

Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.

  • Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
  • Europäische Gesellschaften und
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
    • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
    • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Ansprechpunkt

An die zuständige Steuerberaterkammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:

  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
  • senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
  • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
  • Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung »Steuerberatungsgesellschaft« in Ihrem Unternehmensnamen führen.

Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)