Als pharmazeutische Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie zur An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet.
- Anmeldung meint die Meldung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels, für das Sie eine Zulassung haben. Inverkehrbringen bedeutet, eine Ware zum Verkauf oder zur Nutzung bereitzustellen.
- Abmeldung meint die Meldung des Endes des Inverkehrbringens.
Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Sunset Clause" bekannt.
Auch wenn Sie ein Arzneimittel nicht mehr produzieren, müssen Sie dies melden.
Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn
- ein Arzneimittel innerhalb von 3 Jahren nach der Zulassung nicht in den Verkehr gebracht wird oder
- wenn sich ein Arzneimittel in 3 aufeinander folgenden Jahren nicht mehr im Verkehr befindet, also vom Markt genommen wurde.
An- und Abmeldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verlaufen online.
- Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf der Onlineplattform PharmNet.Bund. Die Authentifizierung läuft zentral über die Registrierung und Benutzerverwaltung (RuBen).
- Wählen Sie das Anzeigeverfahren "Sunset Clause" an.
- Folgen Sie der Menüführung, um die An- oder Abmeldung für Arzneimittel zu vorzunehmen. Das Verfahren ermöglicht sowohl Einzel- als auch Sammelmeldungen.
- Sie können den Status Ihrer Meldungen anhand einer Übersichtsliste prüfen.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Zulassung 1
Adresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Telefon +49 228 99307-4310
E-Mail
e-
sunset-clause@bfarm.de
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Zulassung 1
Adresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Telefon +49 228 99307-4310
E-Mail sunset-clause@bfarm.de
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
EUR 100,00 pro An- oder Abmeldung
"Sunset Clause" ist ein reines Mitteilungsverfahren, daher gibt es keine Rechtsbehelfe.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 20.01.2022
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit