Als außereuropäische Betreiberin oder außereuropäischer Betreiber einer digitalen Plattform sind Sie verpflichtet, sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zu registrieren. Nach Registrierung beim BZSt wird Ihnen eine Registriernummer zugewiesen.
Sobald Sie die Registriernummer erhalten haben müssen Sie Änderungen dem BZSt melden. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Internetadresse ändert.
Darüber hinaus müssen Sie die Registriernummer im Rahmen Ihrer Meldung an das BZSt angeben.
Sie können die Registrierung online über das BZStOnline-Portal (BOP) beantragen.
Antrag über das BZStOnline-Portal:
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Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
- Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Freistellung online beantragen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Sobald Sie die Voraussetzungen als außereuropäischer Plattformbetreiber oder außereuropäische Plattformbetreiberin erfüllen, müssen Sie sich unverzüglich registrieren.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 23.10.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)