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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Als Anbieter von Postdienstleistungen betriebliche Änderungen der Bundesnetzagentur mitteilen

Nr. 99050230011000

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Volltext

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.

Verfahrensablauf

  • Wenn sich Ihre Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen ändern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Angaben dann im digitalen Anbieterverzeichnis.
  • Die Änderung melden Sie genau wie die Eintragung in das Anbieterverzeichnis online.

Voraussetzungen

  • Sie erbringen Postdienstleistungen.
  • Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei einer Änderungsmitteilung müssen Sie keine Dokumente einreichen.

Kosten

Die Anzeige von Änderungen im Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Frist

Sie müssen Änderungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.

Bearbeitungsdauer

Die Meldung von Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen werden umgehend von der Bundesnetzagentur geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im digitalen Anbieterverzeichnis.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Urheber

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 314


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)