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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Als Adoptionsbewerber Bereitschaft zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland erklären

Nr. 99013019261000

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Volltext

Wenn Sie im Adoptionsverfahren sind und ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, dann müssen Sie dies offiziell bestätigen. Das nennt man: Bereiterklärung zur Adoption.

Diese Bereiterklärung muss »öffentlich beurkundet« werden. Das können Sie in einem Jugendamt oder in einem Notariat machen. 

Im Jugendamt kostet die Beurkundung kein Geld. In einem Notariat kostet die Beurkundung Geld. 

Mit dieser Bereiterklärung verpflichten sie sich, Kosten für das Kind zu übernehmen. Dies können Kosten der Unterbringung, der Ausbildung und der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall sein. Die Adoptionsstelle darf sich das Geld von Ihnen holen. Das gilt vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes für maximal 6 Jahre. Die Verpflichtung endet mit der Adoption des Kindes.

Solche Kosten können auch entstehen, während das Kind bereits in Ihrem Haushalt lebt, Sie es aber noch nicht adoptiert haben. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, die Kosten komplett zu übernehmen. Dann bezahlen Sie nur die Kostenbeiträge, die auch Eltern zahlen müssten.



Spezielle Hinweise für Schackendorf, Bad Segeberg, Boostedt-Rickling, Klein Rönnau, Tarbek, Glasau, Bad Bramstedt, Groß Rönnau, Dreggers, Traventhal, Kattendorf, Westerrade, Neuengörs, Weede, Trappenkamp, Wakendorf II, Bad Bramstedt-Land, Nehms, Negernbötel, Wakendorf I, Henstedt-Ulzburg, Schmalensee, Ellerau, Rohlstorf, Geschendorf, Leezen, Krems II, Bornhöved, Segeberg, Sievershütten, Winsen, Kaltenkirchen, Travenhorst, Bahrenhof, Seedorf (Segeberg), Schieren, Sülfeld, Auenland Südholstein, Pronstorf, Tensfeld, Gönnebek, Wensin, Wahlstedt, Klein Gladebrügge, Seth, Oersdorf, Fahrenkrug, Kisdorf, Kayhude, Bühnsdorf, Blunk, Stuvenborn, Damsdorf, Itzstedt, Hüttblek, Nahe, Oering, Norderstedt:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Neuengörs, Henstedt-Ulzburg, Groß Rönnau, Fahrenkrug, Boostedt-Rickling, Westerrade, Kattendorf, Hüttblek, Nehms, Glasau, Ellerau, Schieren, Oering, Bornhöved, Kayhude, Oersdorf, Geschendorf, Seedorf (Segeberg), Seth, Sievershütten, Wakendorf I, Auenland Südholstein, Leezen, Travenhorst, Krems II, Tarbek, Rohlstorf, Segeberg, Blunk, Pronstorf, Winsen, Gönnebek, Wensin, Negernbötel, Bühnsdorf, Nahe, Traventhal, Klein Rönnau, Klein Gladebrügge, Bad Bramstedt-Land, Dreggers, Bahrenhof, Bad Bramstedt, Tensfeld, Itzstedt, Sülfeld, Kaltenkirchen, Wakendorf II, Damsdorf, Trappenkamp, Schmalensee, Schackendorf, Kisdorf, Bad Segeberg, Weede, Stuvenborn, Norderstedt, Wahlstedt:

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Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Voraussetzungen

Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung abzugeben. Wenn Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen, können Sie die Erklärung abgeben.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



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