In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte »verantwortliche Personen« für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen
sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Sie können die Abberufung verantwortlicher Personen online über die Plattform »BergPass« oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Abberufung online
anzeigen:
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Rufen Sie die Online-Plattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
- Für die Anzeige der Abberufung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Abberufung schriftlich anzeigen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
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Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige der Abberufung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen
.
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.
Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder Sie eine weitere verantwortliche Person bestellen, müssen Sie dies mitteilen.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal