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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Nr. 99013042173000

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Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.



Spezielle Hinweise für Kayhude, Gönnebek, Weede, Sievershütten, Oering, Wakendorf I, Seedorf (Segeberg), Kisdorf, Dreggers, Schmalensee, Sülfeld, Neuengörs, Tarbek, Bühnsdorf, Schackendorf, Bad Bramstedt, Norderstedt, Nahe, Tensfeld, Segeberg, Rohlstorf, Traventhal, Krems II, Klein Gladebrügge, Itzstedt, Bad Segeberg, Klein Rönnau, Ellerau, Oersdorf, Fahrenkrug, Kattendorf, Nehms, Wensin, Boostedt-Rickling, Seth, Winsen, Wahlstedt, Geschendorf, Schieren, Bornhöved, Glasau, Bahrenhof, Negernbötel, Wakendorf II, Travenhorst, Damsdorf, Hüttblek, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt-Land, Leezen, Trappenkamp, Stuvenborn, Auenland Südholstein, Kaltenkirchen, Blunk, Pronstorf, Westerrade, Groß Rönnau:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Negernbötel, Wensin, Bornhöved, Leezen, Bad Bramstedt-Land, Tensfeld, Kayhude, Sievershütten, Sülfeld, Bühnsdorf, Kisdorf, Winsen, Traventhal, Oering, Fahrenkrug, Neuengörs, Seedorf (Segeberg), Groß Rönnau, Itzstedt, Wakendorf I, Wakendorf II, Segeberg, Boostedt-Rickling, Henstedt-Ulzburg, Nehms, Wahlstedt, Bad Bramstedt, Kattendorf, Stuvenborn, Ellerau, Blunk, Norderstedt, Gönnebek, Krems II, Oersdorf, Dreggers, Hüttblek, Klein Gladebrügge, Trappenkamp, Westerrade, Bad Segeberg, Damsdorf, Tarbek, Pronstorf, Nahe, Geschendorf, Schmalensee, Bahrenhof, Travenhorst, Rohlstorf, Schackendorf, Kaltenkirchen, Weede, Auenland Südholstein, Schieren, Seth, Klein Rönnau, Glasau:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen