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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Nr. 99013046068000

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Volltext

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.



Spezielle Hinweise für Damsdorf, Ellerau, Bühnsdorf, Trappenkamp, Seth, Klein Gladebrügge, Seedorf (Segeberg), Sülfeld, Stuvenborn, Bahrenhof, Traventhal, Gönnebek, Oersdorf, Bad Segeberg, Krems II, Blunk, Westerrade, Klein Rönnau, Hüttblek, Dreggers, Bad Bramstedt, Geschendorf, Sievershütten, Weede, Nahe, Schackendorf, Nehms, Segeberg, Tarbek, Wakendorf I, Boostedt-Rickling, Kattendorf, Norderstedt, Travenhorst, Schieren, Itzstedt, Winsen, Oering, Wensin, Negernbötel, Pronstorf, Wakendorf II, Fahrenkrug, Kisdorf, Wahlstedt, Groß Rönnau, Leezen, Bad Bramstedt-Land, Rohlstorf, Tensfeld, Kaltenkirchen, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Auenland Südholstein, Kayhude, Schmalensee, Neuengörs, Glasau:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Travenhorst, Pronstorf, Tensfeld, Bad Segeberg, Rohlstorf, Nahe, Seth, Stuvenborn, Hüttblek, Oering, Dreggers, Fahrenkrug, Schmalensee, Bad Bramstedt, Groß Rönnau, Sievershütten, Kayhude, Kaltenkirchen, Tarbek, Nehms, Kattendorf, Bad Bramstedt-Land, Wakendorf II, Geschendorf, Wensin, Seedorf (Segeberg), Winsen, Sülfeld, Wahlstedt, Oersdorf, Wakendorf I, Bahrenhof, Leezen, Bühnsdorf, Auenland Südholstein, Schackendorf, Glasau, Klein Gladebrügge, Henstedt-Ulzburg, Boostedt-Rickling, Krems II, Schieren, Kisdorf, Blunk, Damsdorf, Gönnebek, Weede, Trappenkamp, Bornhöved, Negernbötel, Westerrade, Itzstedt, Norderstedt, Ellerau, Segeberg, Klein Rönnau, Traventhal, Neuengörs:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen