Die Überfahrt von beweglichen Brücken ist für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger zu bestimmten Öffnungszeiten möglich.
Für die Schifffahrt wird die Brücke hochgeklappt. Die Brücke kann zu diesen Zeiten nicht betreten oder befahren werden.
Schiffsfahrerinnen und Schiffsfahrer können eine solche Brückenöffnung beim Brückenpersonal beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
Als Schiffsfahrerin oder Schiffsfahrer müssen Sie sich 20 Minuten vor Ihrer beabsichtigten Passage der Brücke beim Brückenpersonal melden. Beachten Sie hierzu bitte die Dienstzeiten des Brückenpersonals.
Brückenöffnungen an Samstagen und Sonntagen müssen Sie bereits bis zum Freitag vor Ihrer Passage beim Brückenpersonal beantragen.
Bei einer Brückenöffnung müssen Sie mit einer Wartezeit von ungefähr 15 Minuten rechnen.
Rechnen Sie immer mit außerplanmäßigen Brückenöffnungen für die Schifffahrt.
Ruderboote, Paddelboote, Kanus und Kajaks dürfen unter der geschlossenen Brücke hindurchfahren.
Motorboote dürfen darunter durchfahren, wenn sie unmotorisierten Boote begleiten.
Fachlich freigegeben am: 06.05.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein