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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Änderungen von Preisen für Kraftstoffe als Preishoheitsinhaber (PHI) an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln

Nr. 99070016261000

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Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Volltext

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich jederzeit über die aktuellen Kraftstoffpreise an allen Tankstellen in Deutschland zu informieren.

Dafür müssen alle Änderungen der Kraftstoffpreise umgehend gemeldet werden. Das betrifft die Preise für die Kraftstoffarten:

  • Super E5
  • Super E10
  • Diesel

Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

  • Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
  • Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt

Die Meldepflicht bezieht sich auf öffentliche Tankstellen, die für alle Fahrerinnen und Fahrer ohne Einschränkung zugänglich sind. Sie können sich von der Meldepflicht befreien lassen, wenn Sie unter die sogenannte Bagatellgrenze fallen. Das ist der Fall, wenn Sie an Ihrer Tankstelle nicht mehr als 750 Kubikmeter Kraftstoff im Jahr durchsetzen.

Für die Meldung nutzen Sie die Mobilithek, die Onlinemeldeplattform des Bundes. Dort nimmt die MTS-K ihre Daten entgegen. Sie müssen die Preisänderungen unter Angabe des Änderungszeitpunktes innerhalb von 5 Minuten übermitteln. Änderungszeitpunkt bedeutet, dass die Änderung an der Zapfsäule wirksam wird.

Da die Mobilithek die gemeldeten Daten nicht dauerhaft speichert, müssen Sie mindestens einmal in der Woche Ihre Preisdaten melden, auch wenn sich diese nicht verändert haben.

Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister.

Verfahrensablauf

  • Für die automatisierte Übermittlung der Kraftstoffpreise nutzen Sie die Mobilithek. Hierfür müssen Sie sich dort als Nutzerin oder Nutzer registrieren.
  • Sie legen unter Ihrem Nutzerkonto eine Organisation an, unter der Sie alle Grund- und Preisdaten zu Ihren Tankstellen an die MTS-K melden.
  • Unter Ihrer Organisation legen Sie ein Datenangebot für die Preisdaten ihrer Tankstellen an und machen dieses der MTS-K zugänglich.
  • An das Datenangebot übermitteln Sie automatisiert über eine Schnittstelle ein Datenpaket mit aktuellen Daten.
  • Das Datenpaket enthält:
    • den Namen Ihrer Organisation
    • die GUIDs Ihrer Tankstellen
    • die Preisdaten zu Ihren Tankstellen zu den Kraftstoffen Super E5, Super E10 und PKW-Diesel
    • gegebenenfalls Aktualisierungen zu den Grunddaten wie vorübergehend abweichende Öffnungszeiten, zum Beispiel an Feiertagen
  • Bei jeder Änderung der im Datenpaket enthaltenen Daten übermitteln Sie ein aktuelles, vollständiges Datenpaket, das auch die Daten enthält, die sich nicht geändert haben.  
  • Sie geben die Preise in Euro mit 3 Nachkommastellen an, getrennt durch einen Punkt ohne Angabe der Währung, zum Beispiel 1.539.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe.
  • Sie sind bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert.
  • Sie sind als Nutzerin oder Nutzer bei der Mobilithek registriert.
  • Sie haben unter Ihrem Nutzerkonto in der Mobilithek eine Organisation angelegt.
  • Ihre Tankstelle verfügt über eine eindeutige Nummer in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
  • Sie haben unter ihrer Organisation ein Preisdatenangebot angelegt und der MTS-K zugänglich gemacht.
  • Sie ändern einen oder mehrere Kraftstoffpreise für
    • Super E5
    • Super E10
    • Diesel

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen jede Änderung der Kraftstoffpreise spätestens nach 5 Minuten melden, nachdem die Änderung an der Zapfsäule wirksam wurde.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie Ihre Preisdaten an die Mobilithek übermitteln, stehen diese der MST-K innerhalb einer Minute zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf gegen die Preisdatenmeldepflicht existiert nicht.

Gegen die Allgemeinverfügung der MTS-K, die für alle registrierten Meldepflichtigen regelt, dass für die Meldung die Mobilithek zu nutzen ist und wie dies zu geschehen hat, kann Widerspruch eingelegt werden.

Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann die MTS-K ein Bußgeld gegen Sie verhängen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)