Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich jederzeit über die aktuellen Kraftstoffpreise an allen Tankstellen in Deutschland zu informieren.
Dafür müssen alle Änderungen der Kraftstoffpreise umgehend gemeldet werden. Das betrifft die Preise für die Kraftstoffarten:
- Super E5
- Super E10
- Diesel
Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:
- Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
- Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt
Die Meldepflicht bezieht sich auf öffentliche Tankstellen, die für alle Fahrerinnen und Fahrer ohne Einschränkung zugänglich sind. Sie können sich von der Meldepflicht befreien lassen, wenn Sie unter die sogenannte Bagatellgrenze fallen. Das ist der Fall, wenn Sie an Ihrer Tankstelle nicht mehr als 750 Kubikmeter Kraftstoff im Jahr durchsetzen.
Für die Meldung nutzen Sie die Mobilithek, die Onlinemeldeplattform des Bundes. Dort nimmt die MTS-K ihre Daten entgegen. Sie müssen die Preisänderungen unter Angabe des Änderungszeitpunktes innerhalb von 5 Minuten übermitteln. Änderungszeitpunkt bedeutet, dass die Änderung an der Zapfsäule wirksam wird.
Da die Mobilithek die gemeldeten Daten nicht dauerhaft speichert, müssen Sie mindestens einmal in der Woche Ihre Preisdaten melden, auch wenn sich diese nicht verändert haben.
Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen jede Änderung der Kraftstoffpreise spätestens nach 5 Minuten melden, nachdem die Änderung an der Zapfsäule wirksam wurde.
Wenn Sie Ihre Preisdaten an die Mobilithek übermitteln, stehen diese der MST-K innerhalb einer Minute zur Verfügung.
Ein Rechtsbehelf gegen die Preisdatenmeldepflicht existiert nicht.
Gegen die Allgemeinverfügung der MTS-K, die für alle registrierten Meldepflichtigen regelt, dass für die Meldung die Mobilithek zu nutzen ist und wie dies zu geschehen hat, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann die MTS-K ein Bußgeld gegen Sie verhängen.
Fachlich freigegeben am: 16.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)