Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)
Oststraße 20
22844 Norderstedt
- Telefon: +49 4551 951-8600
- Fax: +49 4551 951-99889
- Internet: https://www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Info und Service
Die KFZ-Zulassungsbehörden sind die zuständigen Stellen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern für alle Halter*innen, die ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Kreis haben. Außerdem gehören die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Anhängern und die Ausgabe von Feinstaubplaketten für Umweltzonen zu den Aufgaben unserer Mitarbeiter*innen.
Bürger*innenservice
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
alle 41 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 42 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 99 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 73 kB)
Ansprechpartner*innen
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle)
Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.
Zuständig für 43 Dienstleistungen
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung/Stilllegung) (mit Onlineantrag)
- Kfz: Betriebserlaubnis
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Kennzeichen ändern (Umkennzeichnung)
- Kfz: Kennzeichen für Oldtimer (H)
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Rotes 06er (Kennzeichen für Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz: Rotes 07er (Oldtimer-Kennzeichen)
- Kfz: Saisonkennzeichen
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes (mit Onlineantrag)
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben (mit Onlineantrag)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
- kleines Motorradkennzeichen
- Kraftfahrzeug Abmeldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel) (mit Onlineantrag)
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel) (mit Onlineantrag)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs (mit Onlineantrag)
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Zulassung für Neufahrzeug (mit Onlineantrag)