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Waffenschein beantragen

Nr. 99089008000000

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

  • Waffenschein: 150,00 Euro,
  • Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
    Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
    Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .

Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und Waffenbehörde

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Mittwoch geschlossen.
Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.

Coronavirus: Aus aktuellem Anlass finden keine offenen Sprechzeiten statt. Nur bei wichtigen Gründen werden im Einzelfall Termine vereinbart. Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

Formulare