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Auszug - Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf eine Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung  

Sitzung des Hauptausschusses - Haushalt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum 1 + 2 Rosenstraße
Ort: Rosenstraße 28a, Bad Segeberg
DrS/2023/255 Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf eine Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktionen CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja

Es werden keine Fragen gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen eine Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung.

 

Zusatz Dringlichkeit für den Hauptausschuss: Die u.a. Summe wird mit Sperrvermerk in den Haushalt 2024 eingestellt. Die Freigabe soll nach Beratung und Zustimmung durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

„Gemeinsam für Demokratie“

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

1. Ab 2024 werden 20.000 € für die Arbeit des VPJ Kreis Segeberg in den Kreishaushalt eingestellt. Dabei sollen die Finanzmittel nach der Satzung des VPJ zwischen den Mitgliederverbänden und der allgemeinen Arbeit des VPJ aufgeteilt werden. Maßnahmen, finanziert aus den Mitteln der allgemeinen Arbeit des VPJ Kreis Segeberg sollen mindestens 30 Tage vor Beginn der Kreisverwaltung mitgeteilt werden.

2. Die Verwaltung wird beauftrag eine entsprechende Zuwendungsrichtline zu erstellen und der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Im Kalenderjahr 2024 sollen Projekte von weiterführenden Schulen (inkl. der BBZs) gefördert werden, die sich mit dem Schwerpunkt der politischen Bildung beschäftigen. Pro Schule werden hierfür 2.500 € zur Verfügung gestellt. In welcher Klassenstufe und in welchem Rahmen dieses durchgeführt wird, ist der jeweiligen Schule überlassen. Es finden grundsätzlich die „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ Anwendung. Abweichend vom § 3.1. wird jedoch kein Mindestbetrag festgelegt, sowie die Förderquote gemäß § 3.3 auf 90 % erhöht. Die Kreisverwaltung hat im Jahr 2025 über die geförderten Projekte zu berichten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 

 

1 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

11

 

1

12