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Vorlage - DrS/2023/255  

Betreff: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf eine Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktionen CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses - Haushalt ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
07.12.2023 
04. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
AntragGemeinsamDemokratie  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

 

 

Sachverhalt:

s. Antrag

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen eine Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung.

 

Zusatz Dringlichkeit für den Hauptausschuss: Die u.a. Summe wird mit Sperrvermerk in den Haushalt 2024 eingestellt. Die Freigabe soll nach Beratung und Zustimmung durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

„Gemeinsam für Demokratie“

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

1. Ab 2024 werden 20.000 € für die Arbeit des VPJ Kreis Segeberg in den Kreishaushalt eingestellt. Dabei sollen die Finanzmittel nach der Satzung des VPJ zwischen den Mitgliederverbänden und der allgemeinen Arbeit des VPJ aufgeteilt werden. Maßnahmen, finanziert aus den Mitteln der allgemeinen Arbeit des VPJ Kreis Segeberg sollen mindestens 30 Tage vor Beginn der Kreisverwaltung mitgeteilt werden.

2. Die Verwaltung wird beauftrag eine entsprechende Zuwendungsrichtline zu erstellen und der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Im Kalenderjahr 2024 sollen Projekte von weiterführenden Schulen (inkl. der BBZs) gefördert werden, die sich mit dem Schwerpunkt der politischen Bildung beschäftigen. Pro Schule werden hierfür 2.500 € zur Verfügung gestellt. In welcher Klassenstufe und in welchem Rahmen dieses durchgeführt wird, ist der jeweiligen Schule überlassen. Es finden grundsätzlich die „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ Anwendung. Abweichend vom § 3.1. wird jedoch kein Mindestbetrag festgelegt, sowie die Förderquote gemäß § 3.3 auf 90 % erhöht. Die Kreisverwaltung hat im Jahr 2025 über die geförderten Projekte zu berichten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag Demokratie

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AntragGemeinsamDemokratie (82 KB)