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Auszug - Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B'90/Die Grünen zur langfristigen Überlassung eines Kreisgrundstücks zum Zwecke einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Damsdorf/Tensfeld  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 16.1
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2022/116-02 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B'90/Die Grünen zur langfristigen Überlassung eines Kreisgrundstücks zum Zwecke einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Damsdorf/Tensfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:B'90/Die Grünen und CDU-Fraktion
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Azubi, L

Frau Berger macht deutlich, dass die Fraktion Die LINKE den Grundstücksverkauf  sowie den Änderungsantrag ablehne. Das geforderte Gutachten werde erhelbliche Kosten im Millionenbereich verursachen, zudem sei das Vertrauen in den WZV nicht gegeben. Möglicherweise käme es später aufgrund der schon entstandenen hohen Gutachtenkosten zu einem Beschluss, der so nicht gewollt sei. Nach der naturschutzrechtlichen Prüfung sei ohnehin fraglich, ob die UNB eine Genehmigung erteilen könne. Sie halte eine Beratung im UNK zum Gutachten für erforderlich. Der Landrat klärt auf, dass es hier nur um die Frage gehe, ob der Kreis das Grundstück zur Verfügung stellen wolle. Die Prüfung, was Inhalt des Gutachten werde und welches Grundstück das geeignetere sei, werde vom WZV durchgeführt und entschieden. Dies sei nicht Aufgabe des Kreistags und eine Befassung im UNK obsolet. Die Kosten für das Gutachten werden auf keinen Fall im Millionenbereich liegen.

 

Herr Schroeder dankt für die Klarstellung des Landrats. Der Kreis sei nicht Kostenträger des Projekts. Es gebe durch die interkommunale Zusammenarbeit zwei optionale Standorte. Diese seien voruntersucht und vieles spreche für den Standort in Neumünster. Die Erfahrung der Vergangenheit hätte gezeigt, dass Informationen gelegentlich etwas ungenau in die Politik gegeben worden seien. Die Mitglieder des WZV müssten gut überlegen, ob ein so großes Projekt dauerhaft finanzierbar sei. Ursprünglich sei der WZV für die Pflege von Wirtschaftswegen im Kreis gegründet worden. Die Aufgabe der Müllentsorgung sei erst viel später übertragen worden und inzwischen entwickele sich der Zweckverband zu einem Wirtschaftsbetrieb. Die entspreche nicht dem eigentlichen Zweck des Verbands. Durch die Unstimmigkeiten mit der Stadt Norderstedt würden erhebliche Kosten auf beiden Seiten für den Betrieb von zwei Recyclinghöfen entstehen. Das Vorgehen der Geschäftsführung sei fragwürdig. Der vorliegende Antrag sei richtig, weil zunächst gute Vorplanungen nötig seien. Der Kreispräsident mahnt an, keine persönlichen Beschuldigungen auszusprechen. Herr Schroeder teilt mit, dass er über öffentlich bekannte Inhalte gesprochen habe. Zudem habe er große Sorge über die weitere Zusammenarbeit mit dem WZV, wenn die Entwicklung weiter in diese Richtung laufe. Die Kritik aus den Kommunen werde derzeit größer.

 

Herr Schuchardt erinnert daran, dass der WZV einen Antrag gestellt habe und sich der Kreistag deshalb mit dem Thema befasse. Die Kosten für ein Gutachten seien vom Gebührenzahler zu tragen. Eine haushaltsrechtliche Kosten-/Nutzenanalyse sei erforderlich und vollkommend ausreichend. So könnten die Kosten schlank gehalten werden. Herr Hansen spricht sich für eine Zustimmung zum Antrag aus, weil eine volkswirtschaftliche Betrachtung deutlich für den Standort in Neumünster spreche. Frau Lessing fasst zusammen, dass der Kreistag das Grundstück an den WZV veräußern werde, wenn die Kosten-/Nutzenanalyse für den Standort in Damsdorf spreche.

Beschluss:

Dem WZV soll das Grundstück 26/1 Flur 7 Gemarkung Damsdorf langfristig überlassen werden, wenn nach Vorliegen der noch durchzuführenden vergleichenden Kalkulation (LSP-Kalkulation) das Gutachten in der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Damsdorf/Tensfeld der günstigere / besser geeignete Standort für eine Biogasvergärungsanlage darstellt.

   

Erst danach wird der Landrat beauftragt, mit dem WZV eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 21

 

 

 21

SPD

 9

 

 

 9

B 90/ Die Grünen

 8

 

 

 8

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 5

 

 

 5

Die LINKE

 

 3

 

 3

Freie Wähler

 2

 

 

 2

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 51

 3

 

 54