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Auszug - Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg hier: Projekt "Erstellung eines Museumskonzeptes" für die Wollspinnerei Blunck  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport VIDEOKONFERENZ
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: online
Ort:
Zusatz: Die Liveübertragung der Sitzung erreichen Sie über folgenden Link: https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Politik-Wahlen/Livestream-der-Sitzungen-und-Ausschüsse/
DrS/2022/067 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
hier: Projekt "Erstellung eines Museumskonzeptes" für die Wollspinnerei Blunck
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela

Herr Krüger erläutert den Antrag. Das Gutachten werde 6.000 € kosten, wovon 3.000 € bereits anderweitig finanziert seien, so dass beim Kreis ein Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € gestellt worden sei. Zur weiteren Entwicklung der Wollspinnerei als Museum gebe es die Idee, das Freiluftcafé mit einem Glasdach zu versehen, um die ganzjährige Attraktivität zu steigern.

 

Herr Wagner dankt für die Ausführungen und kündigt einen Besuch seiner Fraktion im Museum an. Auf Nachfrage erklärt Herr Krüger, dass Frau von Kampe das Gutachten erstellen werde. Herr Mann bekräftigt, dass die Richtlinienänderung die richtige Entscheidung gewesen sei. Frau Dr. Künzel regt an, im Rahmen der Machbarkeitsstudie für ein Kulturhistorisches Zentrum später eine Zusammenführung mit der Wollspinnerei zu schaffen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Erstellung eines Museumskonzeptes für die Wollspinnerei Blunck in Bad Se­geberg, beauftragt durch den Förderverein Wollspinnerei Blunck e.V., wird im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.000 EUR (~50% der Kosten) gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkre­ten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12