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Vorlage - DrS/2022/067  

Betreff: Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
hier: Projekt "Erstellung eines Museumskonzeptes" für die Wollspinnerei Blunck
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Entscheidung
26.04.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport VIDEOKONFERENZ ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Förderung Museumskonzeption 15.03.2022  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Bemühungen des 2008 gegründeten Fördervereins Wollspinnerei Blunck e.V. das Ensemble der Wollspinnerei Blunck mit seinen Gebäuden, Maschinen und An­lagen zu erhalten und als lebendiges Museum für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sind bekannt. Erstmals wurde die Idee im Ausschuss am 13.09.2005 präsentiert. Nach positivem Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2020 sind nun die nächsten Schritte, u.a. die Erstellung einer Museumskonzeption, einzuleiten. Für diesen Auftrag wird ein Zuschuss aus Kulturfördermitteln beantragt.

 

Sachverhalt:

 

  1. Grundlagen

Nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag auf Kultur­förderung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS).

 

Für das Jahr 2022 wurden die Grundsätze aufgrund der Beeinträchtigungen des Kultursektors durch die und aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie angepasst. Insgesamt stehen für die konsumtive Kulturförderung 50.000 EUR (statt seit 2018 jährlich 20.000 EUR) bereit, wobei die Förderung mit bis zu 50% der anerkennungsfähigen Kosten (sonst 20%) erfolgen kann.

 

  1. Antragslage

Der Verwaltung waren seit Ende 2021 bereits mehrere Anträge von verschiede­nen Träger mündlich angekündigt. Es schien so, als ob die bereitgestellten Mittel damit bereits nach den ersten Beschlussfassungen ausgeschöpft werden könn­ten.

 

Dazu gehörte auch das Projekt „tanzlab Norderstedt – Shalom“ der Stadt Nor­derstedt, über das mit Vorlage DrS/2021/169 beraten wurde. Dieses sollte mit bis zu 20.000 EUR gefördert werden. Von Seiten der Stadt wurde am 08.03.2022 mitgeteilt, dass das Projekt um ein Jahr verschoben und zu gegeben Zeit mög­licherweise ein neuer Förderantrag gestellt wird.

 

Da auch andere Anträge bisher nicht schriftlich vorgelegt wurden, hat die Verwal­tung in einer Pressemitteilung auf die Möglichkeit der Kulturförderung hingewie­sen.

 

  1. Projekt Museumskonzeption

Nachdem im November und Dezember 2021 über eine Änderung der Grundsätze für Kunst und Kultur beraten wurde und der Kreistag am 02.12.2021 beschlossen hat, dass zukünftig auch investive Projekte förderfähig sein können, die sich in der Trägerschaft von gemeinnützigen juristischen Personen (im Sinne des § 52 der AO des Landes Schleswig-Holstein) befinden und denen Mittel im Rahmen des Programmes „Denkmalschutzsonderprogramm der BKM“ bewilligt wurden, hat sich der Förderverein Wollspinnerei Blunck e.V. in der Verwaltung nach Ein­zelheiten der Fördermöglichkeiten erkundigt.

Im Februar 2008 wurde der Förderverein Wollspinnerei Blunck e. V. gegründet mit dem Ziel, das gesamte Ensemble der Wollspinnerei Blunck mit seinen Ge­bäuden, Maschinen und Anlagen als in seiner Struktur einmaliges industrie-kulturelles Denkmal zu erhalten und als lebendiges Museum für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seit 2020 ist der Förderverein Eigentümer des gesamten ehemaligen Betriebsgeländes, der Gebäude sowie des gesamten Inventars ge­worden.

 

Im Jahr 2020 wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die neben der Unter­suchung des Bestandes und Zustandes der technischen Ausstattung auch ein bauliches und pädagogisches Gutachten sowie umfangreiche Foto-Dokumentatio­nen und Zeichnungen enthält. Ziel ist es, nach der notwendigen in den Jahren 2022 und 2023 geplanten Sanierung und anschließenden Ausgestaltung der Räumlichkeiten, möglichst im Frühjahr 2024 das dann neugestaltete Museum zu eröffnen.

 

Die Kosten für die im pädagogischen Gutachten als notwendig beschriebene mu­seale Konzeption soll umgehend beauftragt und im Mai/Juni 2022 durchgeführt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 6.000 EUR. Einen Teilbetrag in Höhe von 1.000 EUR hat die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein in Aussicht gestellt. Der Förderverein hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 beschlossen, Ei­genmittel in Höhe von 2.000 EUR einzusetzen. Der beantragte Zuschuss des Kreises liegt bei 50% der Kosten.

 

  1. Sanierung und Ausstattung Dauerausstellung

Erst nach Fertigstellung der o.g. Konzeption kann die notwendige Ausstattung für die Dauerausstellung konkret geplant, die Kostenermittlung konkretisiert und die notwendige Sanierung der Wollspinnerei in Angriff genommen werden.

 

Hierfür wird der Förderverein voraussichtlich noch Anträge auf investive Förde­rung stellen. Für den Teil der erforderlichen Maschinenrestaurierung ist beabsich­tigt, diesen fristgerecht bis 30.06.2022 zu stellen. Die Kosten für die Einrichtung der Dauerausstellung können erst nach Vorlage der musealen Konzeption ermit­telt werden, so dass eine Antragstellung erst nach der o.g. Frist möglich sein wird.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein möglicher Antrag auf investive Förderung insgesamt geprüft und bewertet werden sollte, auch wenn ein Teil erst nach der festgelegten Frist aus nachvollziehbaren Gründen eingereicht werden kann. Eine Beratung im Fachausschuss am 20.09.2022, dem Hauptausschuss am 27.09.2022 und dem Kreistag am 29.09.2022 wäre ausreichend um mögliche Fördergelder im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 zu berücksichtigen. Dem Förderverein ist bekannt, dass ein Förderbescheid erst nach Beschlussfas­sung über den Haushalt 2023 erstellt werden könnte.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Erstellung eines Museumskonzeptes für die Wollspinnerei Blunck in Bad Se­geberg, beauftragt durch den Förderverein Wollspinnerei Blunck e.V., wird im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.000 EUR (~50% der Kosten) gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkre­ten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

3.000 EUR wie beantragt

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung (50.000 EUR im Ansatz)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531840 Zuw. f. ku.Zw.

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlage:

Anlage 1: Antrag Förderung Museumskonzeption 15.03.2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Antrag Förderung Museumskonzeption 15.03.2022 (4755 KB)