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Vorlage - DrS/2023/250  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Hartung, Michael
Federführend:Finanzen und Finanzcontrolling Beteiligt:Gremien, Kommunikation, Controlling
Bearbeiter/-in: Döring, Petra  FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses - Haushalt ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
07.12.2023 
04. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - 1.- Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2023  
Anlage 2 - Nachtragsergebnisplan, Nachtragsfinanzplan, Aenderungsliste und Erlaeuterungen  

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Zusammenfassung:

Im Haushaltsjahr 2023 ist aufgrund mehrerer Entwicklungen mit gravierenden Haushaltsauswirkungen eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

 

 

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung des Kreises Segeberg zum Ergebnis- und Finanzplan 2023 wurde am 01. Dezember 2022 vom Kreistag beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein erforderlich machen. Mit der Nachtragssatzung wird das Ergebnis um rd. 16,5 Mio. EUR auf 21.648.400 EUR Überschuss verbessert, der Saldo aus Investitionstätigkeit wird um rd. 22,9 Mio. EUR und die Kreditermächtigung um rd. 32,85 Mio. EUR reduziert.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. In der Anlage 2 sind der Nachtragsergebnisplan, der Nachtragsfinanzplan, die Änderungsliste mit allen Positionen des Nachtrages sowie die Erläuterungen zu finden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2023 in der beigefügten Fassung (Anlage 1).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Veränderung div. Teilpläne im Ergebnis- und Finanzplan.

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Verbesserung des Ergebnisses um rd. 16,5 Mio. EUR auf 21.648.400 EUR Überschuss, Reduzierung des Saldos aus Investitionstätigkeit um rd. 22,9 Mio. EUR und der Kreditermächtigung um rd. 32,85 Mio. EUR.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 - 1.- Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2023

Anlage 2 - Nachtragsergebnisplan, Nachtragsfinanzplan, Änderungsliste und Erläuterungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - 1.- Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2023 (60 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Nachtragsergebnisplan, Nachtragsfinanzplan, Aenderungsliste und Erlaeuterungen (1337 KB)