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Vorlage - DrS/2023/241  

Betreff: Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete - "Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete"
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Terschüren
Federführend:FB Jugend und Bildung Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: David, Henny  Finanzen und Finanzcontrolling
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
16.11.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses - Haushalt ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
07.12.2023 
04. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinie_Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Das Land Schleswig-Holstein hatte beginnend ab dem 01.03.2022 mit dem Aktionsprogramm eine finanzielle Förderung auf kommunaler Ebene geschaffen, die es ermöglichte, im Kreis Segeberg eine Vielzahl von Projekten auf den Weg zu bringen. Das Aktionsprogramm eröffnete die Möglichkeit auf Bedarfe geflüchteter Familien in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern und Vereinen zu reagieren.

Zielsetzung ist dabei bedarfsgerechte niedrigschwellige Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für geflüchtete Familien zur Verfügung zu stellen.

Für das Aktionsprogramm, aktuell befristet bis zum 31.12.2023, soll laut Land S.-H. eine Fortführung über das Jahr 2023 hinaus erreicht werden.

Das Signal, dass es eine Verlängerung in 2024 geben wird, hat das Land S.-H. bereits gegeben; ob es ggf. Anpassungs- und/oder Änderungsbedarfe zu den Inhalten gibt, bleibt noch abzuwarten, wie auch die konkret bereitgestellte Fördersumme.

 

Sachverhalt:

In 2023 (Stand 15.10.2023) konnten 22 Projekte verschiedener Träger im Kreis Segeberg und zwei Ferienfreizeiten für Kinder aus der Ukraine gefördert werden.

Entsprechend der Richtlinie des Landes wurden Unterstützungsangebote für geflüchtete Familien in Ergänzung zu den bestehenden Regelleistungen des Sozial- und Gesundheitssystems und weiteren Integrationsleistungen in Form von folgenden Maßnahmen gefördert:

 

  • Niedrigschwellige frühpädagogische Angebote (z.B. Spielgruppen, mobile Angebote)
  • Angebote zur Sprachförderung von Kindern
  • Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gruppenangebote)
  • Angebote der Begegnung und des Austauschs von Familien (z-B. Eltern-Kind-Angebote, Familiencafés)
  • Angebote zur Unterstützung beim Zugang zu den Regelsystemen der Bildung und Betreuung und zum Gesundheitswesen (z.B. Lotsenprojekte, Informationsveranstaltungen)
  • Ferienfreizeitangebote für ukrainische Kinder und Jugendliche in S.-H. jeweils in der Zeit von 01.Juni bis 31.August

 

Die Zielgruppen sind in den jeweiligen Maßnahmen wie folgt:

 

Zielgruppen (Schwerpunkt) und Art der Maßnahme

 

Schwangere

Kinder bis 3 Jahre

Kinder 3-6 Jahre

Kinder 6-12 Jahre

Jugendliche 12-18 Jahre

Familien mit Kindern bis zu 3 J.

Familien mit älteren KuJ

Niedrigschwellige frühpädagogisches Angebot

 

 

 

 

 

Sprachförderung Kinder

 

 

 

 

 

Psychosoziale Unterstützung Kinder und Jugendliche

 

 

 

Angebote der Begegnung und des Austausches von Familien

 

 

 

 

Angebote zur Unterstützung beim Zugang zu den Regelsystemen der Bildung und Betreuung und zum Gesundheitswesen

 

 

 

 

 

Ferienfreizeitangebote für ukrainische Kinder vom 01.06. bis 31.08.2022 und 01.06. bis 31.08.2023

 

 

 

 

 

Das Land trägt bis zu 90% der Ausgaben für Personal- und Sachausgaben für die Angebote.

Für das Jahr 2023 wurden über die Richtlinie Angebote für geflüchtete Familien im Kreis Segeberg Angebote in einem Gesamtvolumen von 358.857 Euro gefördert, wobei der Eigenanteil des Kreises 35.886 Euro beträgt (gerundet; Stand 15.10.2023).

 

Es gelang im Förderzeitraum eine wirksame Umsetzung der bereitgestellten Mittel und die Träger, die im Kreis Segeberg jeweils örtlich tätig sind, haben ein großes Interesse den weiterhin bestehenden Unterstützungsbedarfen von geflüchteten Familien gerecht zu werden.

Neben der Fortsetzung der bestehenden Angebote unterstützt die Verwaltung das Ziel, abgestimmt und flexibel weiteren bzw. neuen Unterstützungsbedarfen geflüchteter Familien im Kreis Segeberg gerecht zu werden. Hierbei gewährleistet die Verwaltung eine wirtschaftliche und wirksame Umsetzung der bereitgestellten Mittel.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Unter Voraussetzung der Fortsetzung der Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete – „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete“ schlägt der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss vor, der Kreistag beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Landesmittel aus dem Aktionsprogramm zu beantragen und bedarfsorientiert einzusetzen.

Für das Jahr 2024 sollen entsprechend 10 % der Fördersumme als Eigenanteil laut Verteilerschlüssel des Landes S.-H. bereitgestellt werden.

Die erforderlichen Mittel werden nur bei Verfügbarkeit der Fördersumme verwendet und aus dem bestehenden Budget durch Minderausgaben an anderer Stelle bereitgestellt.

Die Einwerbung zusätzlicher Haushaltsmittel über die Änderungsliste ist insoweit nicht erforderlich.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3632

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3632500

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlage/n:

Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete – „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie_Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete (88 KB)