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Vorlage - DrS/2023/223  

Betreff: Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 51.33;
hier: Stellenmehrbedarf
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Terschüren
Federführend:FB Jugend und Bildung Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Finanzen und Finanzcontrolling
   Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
   Personalrat Kreis
   Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

FB/FD:

FB V / FD 51.33 ASD

Anzahl:

0,75 VZS

Bezeichnung

SD (inkl. Grenzgänger*innen)

Bes.-Gr./E-Gr.

S 14

Refinanzierung:

Über Konnexitätsmittel vom Land (500.000 €)

Teilplan:

3633

Produkt:

36331

Kosten p.a.:

60.075,-€

Stellenplan-Nr.:

0.36330.0066.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

/

 

Erläuterungen[1]:

Deutschlandweit haben die Jugendämter zunehmend mit besonders herausfordernden Kindern und Jugendlichen, so genannten Grenzgänger*innen (auch Systemsprenger*innen) zu tun.

Es handelt sich dabei um junge Menschen zwischen gescheiterten Systemprozessen, einhergehend mit dem Entzug existentieller Lebensgrundlagen, deren Verhalten die Antwort auf ihre Entwicklungsbedingungen ist, was wiederum zu schwierigen Lebensverläufen führt. Die Bedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen, die zwingend im Kontext ihrer ganzheitlichen Lebensumstände betrachtet werden müssen, sind komplex und für alle Fachkräfte eine Herausforderung.

Die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bilden, flankiert von den Rahmenbedingungen ihrer jeweiligen Sozialgesetzbücher, ein (bestenfalls) kooperierendes Hilfesystem mit einem großen Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten für die bezeichnete Zielgruppe. Trotzdem scheitert die Jugendhilfe oftmals an den Fallkonstellationen, bei denen verschiedenste Faktoren, wie aus unterschiedlichen Gründen überforderte Helfende, zu hohe Fallzahlen, Personalnot und Fachkräftemangel in den Einrichtungen, vermeintliche Kommunikations- und Handlungsregeln zwischen Bildungssystem, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz sowie die mediale Darstellung, die der Gesellschaft ein stigmatisierendes Bild solcher Heranwachsenden vermittelt, zusammenkommen. Oftmals gelingen die Einleitung, Steuerung, Hilfeplanung von Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII nur noch ansatzweise und führen nachhaltig zur Frustration der Fachkräfte.

 

Im Alltag der Allgemeinen Sozialen Dienste ist angesichts der Gesamtsituation der mit dem Kinderschutz befassten Fachkräfte die aufwendige Unterstützung und Begleitung der besonders schwierigen Fälle jedoch nur noch bedingt leistbar bzw. vollkommen ausgeschlossen. Allein die ohnehin schon aufwändige und hier potenzierte Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten stellt eine kapazitäre Überforderung im Tagesgeschäft der Allgemeinen Sozialen Dienste dar.

 

Mit Blick auf vorhandenes Fachwissen in Praxis und Forschung ist eine verbesserte sozialpädagogische Fachlichkeit möglich, wenn:

• ein biografisches Fallverstehen und damit ein Nachvollziehen der Handlungsmuster des Kindes als Ansatz für Lernen und Veränderungsprozesse dient;
• Biografie-Arbeit mit dem Kind zum Selbstverstehen der eigenen Geschichte, der eigenen Handlungen und der Akzeptanz der eigenen Lebenssituation sich durch den Hilfeprozess zieht;
• eine umfassende Beteiligung des Kindes, auch unter Gewährleistung der Rechte des Kindes (Stichwort: Kinderrechte) erfolgt;
• Institutionen/Organisationen sich flexibel in der Gestaltung von Hilfesettings zeigen, um sichere soziale Orte und für den Einzelfall geeignete Maßnahmen für das Aufwachsen von Kindern zu gewährleisten;
• Fachkräfte Beziehung und Nähe zum Kind herstellen;
• Krisen und Eskalationen von Fachkräften und Kindern bewältigt werden können und daraus immer wieder Anfänge für gemeinsame Lernprozesse möglich werden;
• Fachkräfte ihr eigenes Handeln fortwährend reflektieren, um sich unter anderem nicht in die Dynamik des Falls zu verstricken
• und Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Menschlichkeit und Menschenwürde durchgängig übernehmen.[2]

 

Dies kann jedoch nur noch durch eine erheblich verminderte Falldichte und damit einhergehende Zeitressource und – bezogen auf bereits extrem Verhaltens-originelle Kinder und Jugendliche – in Form einer spezialisierten Vorgehensweise in Kooperation mit den bezeichneten flankierenden Akteur*innen ergänzender Hilfesysteme erreicht werden.

 

Der Kreis Segeberg hat sich daher entschieden, zunächst eine Stelle für die Bearbeitung von Grenzgänger*innen-Fällen zu schaffen, damit erste Erfahrungen zu sammeln und diese in den kommenden Monaten weiter auszuwerten.
In der projektierten Anlauf-Phase des vergangenen Jahres hat die bezeichnete Sonder-Zuständigkeit – insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Belastung der ASD-Fachkräfte in der Fläche und der begleitenden Unterstützungs-Instanzen (KJPn u.a.) – bereits mehrfach bewährt.

Auf das seitens des Jugendamtes vorgelegte Konzept wird verwiesen.

Die Stellenanteile können nicht aus dem Bestand des FD 51.33 ASD abgebildet, aber bis auf weiteres aus Konnexitätsmitteln des Landes SH zur Umsetzung des KJSG finanziert werden.

 

 


[2] BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT LANDESJUGENDÄMTER (Hrsg.): Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII, Mainz 2015.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.36330.0066.1 in den Stellenplan 2024.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlage/n:

keine