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Vorlage - DrS/2023/160  

Betreff: Heldenherzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Terschüren
Federführend:FB Jugend und Bildung Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: David, Henny  Gleichstellungsbeauftragte
   Personalrat Kreis
   Finanzen und Finanzcontrolling
   Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses - Haushalt ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
07.12.2023 
04. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Konzept Heldenherzen 7 23  
Heldenherzen_Präsentation_Jugendhilfeausschuss  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der mehrjährig geförderte Projektzeitraum für das Projekt „Heldenherzen“ endet zum 31.12.2023.
Eigene Mittel zur Weiterführung stehen dem Fachdienst Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung 53.55 des Fachbereiches III nicht zur Verfügung.
Indes ist eine erhebliche Zunahme psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung zu verzeichnen, von denen insbesondere Kinder psychisch kranker Eltern in erheblichem Ausmaß betroffen sind.
Daher soll das erfolgreiche (Präventions-)Projekt nunmehr in modifizierter Form als Kooperation von Fachdienst Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung 53.55 des Fachbereiches III und Jugendamt im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien im Kreis weitergeführt und zukünftig ein noch höheres Maß an Schüler*innen erreicht werden.

 

Sachverhalt:

Der Förderzeitraum des Projektes „Heldenherzen“ endet mit Ablauf des Jahres 2023.

Bei „Heldenherzen“ handelt es sich um ein Präventionsprogramm zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Grundschulkindern. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf den Kindern von Eltern mit psychischen Erkrankungen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besonders vulnerabel für Belastungen und eigene psychische Erkrankungen im Lebensverlauf sind.

Im Rahmen von Schultagen im Klassenverband sowie Gruppenangeboten für besonders belastete Kinder sollen die Schüler*innen in ihrer Lebenswelt für das Thema psychische Erkrankungen sensibilisiert und in ihrer Widerstandsfähigkeit gestärkt werden. Parallel zu der Arbeit mit den Schüler*innen erfolgen Schulkräfte-Workshops und Elternarbeit, um das Thema auch mittel- bis langfristig zu verankern, Vertrauen auf- und Hemmschwellen gegenüber dem Hilfesystem abzubauen.

Neben der Primärprävention ergeben sich aus dem Projekt Chancen für einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem für von psychischen Erkrankungen betroffene Familien. Die programmdurchführenden Jugendhilfeträger können bei Bedarf eine Lotsenfunktion in das Hilfesystem übernehmen. Umgekehrt können Akteur*innen des Hilfesystems die Programmteilnahme von Schüler*innen priorisieren, bei denen psychosoziale Belastungsfaktoren vorbestehen. Bereits das Angebot zur Teilnahme der Grundschulen des Kreis Segeberg an Heldenherzen ist an sozialen Indikatoren ausgerichtet, so dass präventiv ein Fokus auf die Regionen mit dem höchsten Bedarf gelegt wird.

Im Kreisgebiet gibt es 47 Grundschulen, von denen bislang lediglich 12 von dem Angebot erreicht werden.
Diese sind in den vier ASD-Regionen des Kreises zudem ungleich verteilt. Aktuell befinden sich fünf Heldenherzen-Grundschulen in der Region um Bad Segeberg, vier in der Region um Kaltenkirchen, eine in Henstedt-Ulzburg und eine im Einzugsgebiet Bornhöved.

Für die Zukunft ist vorgesehen, dass das Programm Heldenherzen je nach Bedarf der individuellen Schule nach zwei bis drei Jahren weiterzieht, so dass Schritt für Schritt sämtliche Schulen im Kreisgebiet langfristig von Heldenherzen „bespielt“ werden. Für eine bedarfsgerechte Verteilung werden dabei auch weiterhin Schulen nach sozialen Indikatoren in Schwerpunk-Bereichen priorisiert und wird dort als nächstes Heldenherzen aufbaut. Die hierfür benötigten Zahlen, Daten und Fakten werden über die Planungsfachkräfte der Fachbereiche Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Jugend und Bildung eingeholt.

ASD, Schule und Jugendhilfeträger entscheiden gemeinsam, welche Kinder in die Nachmittagsgruppen kommen. Damit kann der ASD direkt Unterstützung vor bzw. ergänzend zu Hilfen zur Erziehung umsetzen. Gleichzeitig können die Jugendhilfeträger in der Elternzusammenarbeit für das Jugendamt werben und erste Begegnungen anbahnen.

Die Maßnahme soll für einen Zusammenschluss von geeigneten Trägern vollfinanziert werden. Diese haben dafür zu sorgen, dass in sämtlichen Schulen, zu denen Heldenherzen geht, auch ein verantwortlicher Hilfeträger die Maßnahme übernimmt. Die Akquise wird bei entsprechender Beschlussfassung kurzfristig durch ein Interessensbekundungsverfahren erfolgen.

Für die umfängliche Durchführung wird in den Haushalt des FB V ab 2025 regelhaft eine Summe in Höhe von 250.000 € eingestellt, um schrittweise alle Grundschulen im Kreis zu erreichen. Im ersten Jahr 2024 wird mit einem Mittelabfluss im Umfang von 187.500 € gerechnet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Verstetigung des Kooperations-Projektes und stimmt dem Mitteleinsatz in Höhe von 187.500 € im Jahr 2024 und 250.000 € im Jahr 2025 aus dem Fachbereich V zu.

Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, für die bisher kein politischer Beschluss vorliegt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Kreistagsbeschluss zum Haushaltsplan 2024.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

  Die Finanzierung bildet die vorher aufgeführten Interventionen „Schultage“, „Gruppenangebote“, „Elternabende“, „Schulkräfteworkshop“ und die Schnittstellenarbeit ab.

 

Die nachfolgende Tabelle (Programmkosten Heldenherzen an bestehenden und neuen Grundschulen“ unterscheidet zwei Kostenaufstellungen: An einer bereits bestehenden Grundschule werden weniger Schultage und kein Schulkräfteworkshop durchgeführt. Aus diesem Grund sind die Kosten bei Aufnahme einer neuen Grundschule ins Präventionsprogramm höher und betragen 21.000 Euro pro Jahr. Für die Weiterführung einer bestehenden Grundschule ergeben sich insgesamt Kosten von 16.500 Euro pro Jahr. Perspektivisch angedacht ist die Rotation, bzw. Aufnahme von circa 3 neuen Schulen pro Jahr.

 

    

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Die Deckung der Ausgaben wird durch Minderausgaben an anderer Stelle kompensiert.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3633

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5291000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlage/n:

Konzept Heldenherzen

Heldenherzen Präsentation Jugendhilfeausschuss

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept Heldenherzen 7 23 (521 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Heldenherzen_Präsentation_Jugendhilfeausschuss (742 KB)