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Vorlage - DrS/2022/230  

Betreff: Sirenenförderprogramm des Landes
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Herr Lorenzen
Federführend:Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Finanzen und Finanzcontrolling
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Kenntnisnahme
07.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
29.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

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Zusammenfassung:

Die Gespräche zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden über die kommunale Beteiligung der kommunalen Seite (Kreise) zum Sirenenförderprogramm des Landes sind immer noch nicht abgeschlossen. Da die notwendigen Eckdaten noch nicht konkret vorliegen ist es aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht sinnvoll einen investiven Ansatz im Haushalt 2023 ff. vorzusehen, der nicht konkret beziffert werden kann und dann ggf. im lfd. Haushaltsjahr angepasst werden muss. Es wird daher vorgeschlagen, die Gespräche abzuwarten und dann mit konkreten Zahlen im lfd. Haushaltsjahr eine außerplanmäßige Auszahlung beschließen zu lassen.

 

Sachverhalt:

Das Land hat im Rahmen seines Zehn-Punkte-Programmes für den Bevölkerungsschutz auch ein eigenes Sirenenförderprogramm beschlossen. Dies soll von 2023-2030 laufen und ein jährliches Volumen von 2,9 Mio. € haben. Das Land hat deutlich gemacht, dass es eine Beteiligung der kommunalen Seite (Kreise) in der gleichen Höhe erwartet (50/50). Leider sind die Gespräche zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden über eine konkrete Beteiligung der kommunalen Seite sowie die Details der Umsetzung immer noch nicht abgeschlossen.

Eine Abfrage aus Mai 2021 hat ergeben, dass es 217 Sirenen im Kreisgebiet gibt (davon 19 außer Betrieb). In zehn Gemeinden gibt es keine (funktionstüchtigen) Sirenen. In den Siebzigerjahren gab es ca. 250 Sirenen im Kreisgebiet. Man kann davon ausgehen, dass aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen (u.a. Erschließung weiterer Wohngebiete) sowie einer dichteren Bebauung eine höhere Anzahl von Sirenen notwendig sein wird.

Die Kosten für eine Sirene sind u.a. von der Errichtungsart abhängig (Dach- oder Mastsirenen) und liegen derzeit bei 15 bis 25.000 €.

Mögliche Kostenbeteiligung Kreis Segeberg bei 50/50 (Denkmodelle):

  • Verteilung nach Einwohnerzahl:
    Im Kreis Segeberg leben 9,64% der Gesamteinwohner von Schleswig-Holstein. Die vom Land angesetzten 2,9 Mio. € p.a. würden zu einer jährlichen Beteiligung von 280.000 € für den Kreis Segeberg führen.
  • Hochrechnung einer geschätzten Anzahl von Sirenen:
    Angenommen im Kreis Segeberg werden zukünftig 300 Sirenen benötigt und eine Sirene kostet im Schnitt 20.000 €. Dann müsste der Kreis in den acht Jahren 3.000.000 € (375.000 € p.a.) aufwenden.

Da die notwendigen Eckdaten noch nicht konkret vorliegen ist es aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht sinnvoll einen investiven Ansatz im Haushalt 2023 ff. vorzusehen, der nicht konkret beziffert werden kann und dann ggf. im lfd. Haushaltsjahr angepasst werden muss. Es wird daher vorgeschlagen, die Gespräche abzuwarten und dann mit konkreten Zahlen im lfd. Haushaltsjahr eine außerplanmäßige Auszahlung beschließen zu lassen.

 

 

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Anlage/n:

keine