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Vorlage - DrS/2022/191  

Betreff: Aktuelles rund um den Pflegestützpunkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Susanne Stürwohldt
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Heilmann, Lisa Marie
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
08.09.2022 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - Tätigkeitsbericht-2021  
Anlage 2 - Neuer Landesrahmenvertrag  
Anlage 3 - Erweiterung PSP ab 2023  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Berichtsvorlage gibt einen Überblick über die aktuelle Vertragssituation mit dem Pflegestützpunkt sowie einen Ausblick auf die Weiterentwicklung im Jahr 2023.

 

Sachverhalt:

Die Einrichtung der Pflegestützpunkte (nachfolgend: PSP) in Schleswig-Holstein geht auf den Abschluss des „Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte“ im Jahr 2008 zurück. Gesetzliche Grundlage war damals der neu eingeführte § 92c SGB XI, welcher mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2016 in § 7c SGB XI im Wesentlichen inhaltsgleich überführt wurde.

 

Beschlüsse zum Pflegestützpunkt durch den Sozialausschuss:

Mit der DrS/2008/116 sowie DrS/2009/112 wurde sodann vom Sozialausschuss sowie Kreistag beschlossen, mit dem Trägerverein „Altern und Familie e. V.“ einen Vertrag zur Gründung und zum laufenden Betrieb eines PSP abzuschließen. In dem Vertrag wurde die unmittelbare Verbindlichkeit des entsprechenden Landesrahmenvertrages vereinbart.

 

Die personelle Ausstattung der PSP wurde von Anfang an landesweit einheitlich geregelt, war also nicht abhängig von der Einwohnerzahl und wurde seit 2008 nicht angepasst. Die Personalausstattung sah maximal 2,0 Vollzeitkräfte für Berater*innen und max. 0,5 Vollzeitkräfte für administrative und Serviceaufgaben vor.

 

Der Pflegestützpunkt wurde von Anfang an gut angenommen und kam bald an seine Beratungsgrenzen. Im Rahmen des „Leitprojekt Demografie und Daseinsvorsorge – Kreis Segeberg 2030“ wurde die Rolle u. a. des PSP für die Zielsetzungen „Verzögerung der stationären Heimaufnahme“, „Unterstützung der pflegebedürftigen Personen optimieren“ und „Unterstützung der pflegenden Angehörigen weiter forcieren“ intensiv diskutiert. In der Folge beantragte der Kreisseniorenbeirat mit der DrS/2015/030 die freiwillige Erhöhung des Personalstandes für den PSP um eine Vollzeitstelle. Diesem Antrag wurde nicht gefolgt.

 

Stattdessen wurde zur DrS/2015/030-1 der Beschluss gefasst über den PSP den Ausbau nachbarschaftlicher Netzwerke zu fördern mit einem jährlichen Zuschuss von 34.000,00 EUR. Diese Förderung stand ausdrücklich neben der Förderung durch den Landesrahmenvertrag PSP.

 

Mit DrS/2019/242 wurde als Nachfolgeprojekt für die Jahre 2020 bis 2022 das Projekt „Ehrenamtliche in der Seniorenbetreuung: Rinkieker, Nachbarschaftshelfer und Demenzbegleiter“ mit einem jährlichen Zuschuss von 49.500,00 EUR beschlossen.

 

Entsprechend des Zwischenberichtes „Ehrenamtliche in der Seniorenbetreuung“ in der Sitzung des Sozialausschusses am 24.04.2022 mit der DrS/2022/027 wird das Projekt Ende 2022 planmäßig auslaufen und wird in die reguläre Arbeit des PSP überführt.

 

Der Tätigkeitsbericht des PSP für das Jahr 2021 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Neufassung des Landesrahmenvertrages Pflegestützpunkte ab 2021:

Die Vertragsparteien (Pflegekassen sowie Schleswig-Holsteinischer Landkreistag und Städtetag) konnten sich 2020 auf den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit Wirkung zum 01.01.2021 verständigen. Nach intensiven Verhandlungen war es gelungen eine Ausweitung des gemeinsam finanzierten Stellenkontingentes für die PSP herbeizuführen. Die Personalausstattung sieht nun bis zu 2,5 Vollzeitkräfte für Berater*innen und bis zu 0,75 Vollzeitkräfte für administrative und Serviceaufgaben vor.

 

Der neue Landesrahmenvertrag ist als Anlage 2 dieser Berichtsvorlage beigefügt. Im Übrigen bleibt es bei der Drittelfinanzierung durch das Land, die Pflegekassen und die Kreise bzw. kreisfreien Städte.

 

Nachdem der PSP für die Jahre 2021 und 2022 von dieser Stellenausweitung keinen Gebrauch gemacht hat, kündigt dieser die Ausweitung für das Jahr 2023 an. Die Ankündigung inkl. eines Ausblickes der weiteren Entwicklung des PSP ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Aufgrund der im Vertrag mit dem PSP erklärten unmittelbaren Verbindlichkeit des Landesrahmenvertrages bedarf es keiner Beschlussfassung durch den Sozialausschuss bzw. Kreistag; wird jedoch in der vorliegenden Form ausführlich berichtet.

 

Die anteiligen Kosten für den Kreis Segeberg sind bereits im Haushaltsplanentwurf (Teilplan 315 - 3152400 Förd. gem. § 7 LPflegeG) enthalten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1 - Tätigkeitsbericht-2021

Anlage 2 - Neuer Landesrahmenvertrag

Anlage 3 - Erweiterung PSP ab 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Tätigkeitsbericht-2021 (350 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Neuer Landesrahmenvertrag (213 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Erweiterung PSP ab 2023 (167 KB)