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Vorlage - DrS/2022/177  

Betreff: Sachstand Umsetzung "Modellhafte Erprobung präventiver Hausbesuche und seniorenbezogene Sozialraumarbeit auf Amtsebene"
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Susanne Stürwohldt
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Stürwohldt, Susanne
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
08.09.2022 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Dieser Bericht führt die bisherigen Beschlüsse auf und gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand und den gegenwärtig beabsichtigten Zeitplan für die weitere Umsetzung.

 

Sachverhalt:

Ausgehend von einem Werkstattgespräch „Gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen Anfang 2019 wurde u. a. der Prüfauftrag „Gemeindeschwester“ beschlossen (vgl. DrS/2019/017 Anlage 1 lfd. Nr. 4). Dieser Prüfauftrag wurde mit DrS/2019/101 sowie DrS/2019/250 weiter konkretisiert, erste Eckpunkte festgehalten und die Verwaltung aufgefordert, einen Umsetzungsvorschlag „Gemeindeschwester auf Amtsebene“ zu unterbreiten.

 

Bereits mit DrS/2019/250 erfolgte eine (vorsorgliche) Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe vom 71.200,00 EUR für das Haushaltsjahr 2020 sowie in Höhe von bis zu 142.000,00 EUR jährlich für die mittelfristige Finanzplanung. Die Mittel wurden mit Sperrvermerk versehen; die Freigabe sollte nach Vorlage eines endgültigen Konzeptes im Jahre 2020 erfolgen.

 

Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit bestehenden Projekten sowie der Frage welche Aspekte davon möglicherweise aufgegriffen werden könnten und wie eine Übertragung auf die Bedingungen des Kreises Segeberg unter Berücksichtigung der in den Ausschussberatungen geäußerten Wünsche aussehen könnte.

 

Im Zuge dieser Erkundungen wurde deutlich, dass der Wunsch nach einer Kraft, die sowohl medizinisch-pflegerische als auch psychosoziale Aspekte aus einer Hand abdecken könnte problematisch sei.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde in der DrS/2020/178 ausführlich dargestellt und in der Sozialausschusssitzung am 17.09.2020 berichtet. Ebenfalls vorgelegt wurde ein Rahmenkonzept als Umsetzungsvorschlag für ein Modellprojekt „Präventive Hausbesuche und seniorenbezogene Sozialraumarbeit auf Amtsebene“.

 

Der finale Beschluss des Kreistags zum vorgelegten Rahmenkonzept sowie der Auswahl der Modellregion wurde am 03.12.2020 zur DrS/2020/241 gefasst.

 

In der Sitzung des OVG-Ausschusses vom 30.08.2021 berichtete die Verwaltung, dass aufgrund von Langzeiterkrankungen das Projekt bislang nicht gestartet werden konnte. Auch habe die Corona-Pandemie die Lage deutlich erschwert. Der Start müsse um ein weiteres Jahr verschoben werden.

 

Innerhalb des FD Soziale Sicherung bestanden die Personalengpässe für die Umsetzung dieses Modellprojektes bis Anfang 2022 fort. Insgesamt ist die Situation der Personalressourcen die für die Umsetzung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen nach wie vor angespannt und wird durch Veränderungen des Tagesgeschäftes wiederholt zurückgeworfen. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie die weiteren Planungen zur Umsetzung aussehen:

 

  1. Prüfung Rahmenkonzept

 

Aufgrund des zeitlichen Abstandes zum Beschluss des Rahmenkonzeptes sowie die eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen durch die Pandemie wurde das Rahmenkonzept einer internen Prüfung unterzogen. Schwerpunkt war die Frage, ob das Konzept auch mit den heutigen Erkenntnissen aus Pandemie und den Weiterentwicklungen gesundheitspolitscher Strategien in Einklang zu bringen ist.

 

Der in DrS2020/178-1 verabschiedete sozialraumorientierte präventive Hausbesuch (PHB) stellt ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Angebot dar, welches sich insbesondere an eine vulnerable Zielgruppe richtet. Mit der geplanten Ausrichtung der PHB werden die Menschen in ihren individuellen Lebenslagen unterstützt und beraten. Erforderlichen Maßnahmen sollen anhand kommunaler Strukturen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der beteiligten Menschen wohnortnah ermöglicht und ein erkannter Unterstützungsbedarf frühzeitig an entsprechende Akteure vermittelt werden.

 

Mit dem Amtsbereich Bornhöved wurde ein ländlicher Raum als Erprobungsregion gewählt. Der ländliche Raum stellt auch aus Public Health Perspektive eine besonders geeignete Modellregion dar. Es ist bekannt, dass pflegerische, soziale und (haus-)ärztliche Versorgungstrukturen und Angebote in ländlichen Bereichen in der Regel schlechter erreichbar sind als in städtisch geprägten Regionen. Dies betrifft insbesondere älter werdende Menschen.

 

Präventive Hausbesuche haben die Chance die Lebensqualität und das Wohlbefinden zu erhöhen, Selbstständigkeit zu erhalten und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

 

Die geplante Vorgehensweise des präventiven Hausbesuches entspricht den Leitgedanken eines modernen öffentlichen Gesundheitsdienstes, kann einen Beitrag zur Erhöhung gesundheitlicher Chancengleichheit leisten und somit einen wichtigen Baustein zu Public Health vor Ort darstellen.

 

Fazit:

Das beschlossene Rahmenkonzept bietet einen ausreichenden Handlungsspielraum für die Umsetzung im Detail, um auf Änderungen der Lebensumstände in Folge der Pandemie oder veränderte Erkenntnisse und neue Aspekte hinreichend reagieren zu können. Eine Änderung des Rahmenkonzeptes ist nicht erforderlich.

 

 

  1. Mögliche Fördermittel über die Aktivregion Holsteins Herz

 

Wie in DrS/2020/241 dargestellt, gibt es die grundsätzliche Möglichkeit, eine EU-Förderung der Aktivregion Holsteins Herz zu beantragen. Diese Möglichkeit wurde 2020 erwogen, aufgrund der Unwägbarkeiten eines Fördermittelverfahrens insbesondere in zeitlicher Hinsicht nicht prioritär verfolgt. Ein Grund dafür war u. a. dass die Förderperiode im Auslaufen begriffen war und Fördermittel bis Mitte 2023 zu verbrauchen gewesen wären, was mit der beabsichtigen Projektlaufzeit bis 2024 nicht in Einklang zu bringen gewesen wäre.

 

Nun stellt sich die Situation wie folgt dar: in der neuen Förderperiode für den Zeitraum 2023 bis 2027 steht ein Fördervolumen von 2,5 Mio. EUR zur Verfügung. Anträge können ab 01.04.2023 eingereicht werden. Es ist davon auszugehen, dass zwischen Antragsstellung und dem Erlass eines Zuwendungsbescheides etwa ein halbes Jahr liegt. Eigentlicher Start des Projektes könnte dann Ende 2023 sein.

 

Das „Rahmenkonzept zur modellhaften Erprobung präventiver Hausbesuche und seniorenbezogener Sozialraumarbeit auf Amtsebene“ wurde als mögliches Starterprojekt für neue Förderperiode der Aktivregion Holsteins Herz in deren Integrierten Entwicklungsstrategie vorgemerkt. Die Vormerkung als Starterprojekt ersetzt nicht das notwendige formale Antragsverfahren bei der Aktivregion und dem LLUR.

 

Bei positivem Entscheid könnte das Projekt mit einer Basisförderung bis 55% bis zu einer Höchstfördersumme von 150.000,00 EUR gefördert werden. Dies würde sich kostendämpfend auf den vom Kreis eingeplanten Mittelbedarf auswirken.

 

 

Im Haushaltsplanentwurf sind entsprechend der Beschlusslage folgende Ansätze vorgesehen:

Jahr

Mittelbedarf

Modellprojekt

Mittelbedarf

Evaluation

2023

44.000,00 EUR

15.000,00 EUR

2024

91.000,00 EUR

10.000,00 EUR

2025

89.000,00 EUR

10.000,00 EUR

2026

44.500,00 EUR

15.000,00 EUR

Summe

268.500,00 EUR

50.000,00 EUR

 

Mögliche Fördermittel wurden bei den Ansätzen der Haushaltsplanung bisher nicht berücksichtigt. Bei positiven Zuwendungsbescheid durch die Aktivregion wird über die Mitteleinsparung im Rahmen der Quartalsberichte informiert.

 

Fazit:

Aufgrund des eingetretenen Verzuges, der demnächst neu startenden Förderperiode sowie der sich insgesamt verändernden Haushaltslage strebt die Verwaltung nun die Realisierung dieses Förderweges an und wird die nächsten erforderlichen Schritte einleiten.

 

  1. Weiterer Zeitplan

 

Der weitere Zeitplan ergibt sich aus der Einwerbung von Fördermitteln bei der Aktivregion Holsteins Herz.

 

April 2023  Antragstellung bei der Aktivregion

 

April / Mai 2023 Beschluss des Vorstandes der Aktivregion; Antrag wird an die Genehmigungsbehörde (LLUR) weitergeleitet

 

ab Mai 2023 Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens

 

Sommer 2023 Erhalt des Zuwendungsbescheides

 

danach  Vergabe und Projektstart

 

 

Realistischer Weise kann ein Projektstart zum Ende des dritten Quartals 2023 angenommen werden.

 

Ohne Einwerbung von Fördermitteln wäre ein Projektstart ggf. im zweiten Quartal 2023 denkbar.

 

Die Verwaltung wird in den Sitzungen des Sozialausschusses laufend berichten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: