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Vorlage - DrS/2022/175  

Betreff: Reform des Betreuungsrechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Katja Lohmeier
Federführend:Betreuungsbehörde, Erwachsenen-Sozialdienst Bearbeiter/-in: Heilmann, Lisa Marie
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
08.09.2022 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Betreuungsrechtsreform PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Das Betreuungsrecht wurde reformiert. Die gesetzlichen Veränderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform ist es, für Menschen mit Behinderungen die gleiche Anerkennung vor dem Recht sicherzustellen.

Die Änderungen sind zentral darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken.

Insbesondere die Einführung der sogenannten „erweiterten Unterstützung“ durch die Betreuungsbehörde sowie das Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer*innen führen zu Stellenmehrungen, die in den HH 2023 eingeworben werden.

 

Sachverhalt:

Die gesetzlichen Veränderungen der Betreuungsrechtsreform treten zum 01.01.2023 in Kraft. Das Betreuungsrecht wird damit modernisiert und neu strukturiert. Die Notwendigkeit der Änderungen geht zurück auf Art. 12 der Behindertenrechtskonvention. Das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen steht im Mittelpunkt der Reform, ebenso soll die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessert werden.

 

Die Aufgaben und Pflichten der Betreuungsbehörden, ebenso wie die der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer*innen sowie der Betreuungsvereine regelt das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Das BtOG bringt gravierende Änderungen mit sich. Ein wesentliches Instrument zur Stärkung der Selbstbestimmung Betroffener ist die neu eingeführte „erweiterte Unterstützung“ durch die Betreuungsbehörde. Dabei geht es um ein zeitlich begrenztes, fachlich qualifiziertes Fall-Management zur Betreuungsvermeidung.

 

Für eine verbesserte Qualität in der rechtlichen Betreuung sollen das völlig neue Registrierungsverfahren sowie eine Sachkundeprüfung für beruflich tätige Betreuer*innen sorgen. Die Betreuungsbehörde wird hier zur sogenannten Stammbehörde für berufliche Betreuer*innen, als die sie neben der Registrierung auch die laufenden Mitteilungs- und Nachweispflichten überwacht.

 

Weitere Informationen finden Sie in der als Anlage beigefügten Präsentation.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Betreuungsrechtsreform (3099 KB) PDF-Dokument (5856 KB)