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Vorlage - DrS/2022/170  

Betreff: Förderung der Koordination eines Hospiz- und Palliativnetzwerkes durch eine Netzwerkkoordination im Kreis Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Susanne Stürwohldt
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Heilmann, Lisa Marie
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Sozialausschusses zurückgestellt   
10.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
24.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushalt) ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
01.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2022-04-01_HP-Netzwerke_Foerderrichtlinie_39d_SGB_V  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Mit der Vorlage setzt die Verwaltung einen Beschluss des Sozialausschusses um, mit dem geprüft werden sollte, inwieweit der Kreis das Hospiz- und Palliativnetz unterstützen werden kann.

Nach einer Änderung des SGB V ergibt sich eine Rechtsgrundlage für eine Finanzierung eines Netzwerkes mit hälftiger Kostenbeteiligung der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen.

 

Die Vorlage soll Grundlagen für den Start dieser Netzwerkkoordination im Jahr 2023 liefern.

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozialausschusses am 15.11.2018 wurde beschlossen, dass der Hospizverein sowie das Palliativnetz Travebogen vorstellen mögen, damit entschieden werden kann, wie diese wertvolle Arbeit sinnvoll von Seiten des Kreises unterstützt werden kann. (vgl. hierzu DrS/2018/251-1)

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 07.03.2019 haben sich der Hospizverein Segeberg e. V. und das Palliativnetz Travebogen gGmbH vorgestellt. Infolge dessen wurde der Verwaltung der Prüfauftrag erteilt, zu ermitteln wo genau Bedarfe sind und wo es Versorgungslücken gibt. 

 

Nach ersten Sondierungsgesprächen mit einzelnen Akteur*innen des Hospiz- und Palliativwesen im zweiten Halbjahr 2019 konnte das Thema aufgrund der Langzeiterkrankung der zuständigen Mitarbeiterin und nicht zuletzt auch durch die Auswirkungen der Pandemie zunächst nicht weiterverfolgt werden.

 

Die Aktivitäten wurden Mitte 2021 wieder aufgegriffen. Grundlage war u. a. die Anregung aus vorangegangenen Gesprächen, einen kommunalen Runden Tisch zum Hospiz- und Palliativwesen im Kreis Segeberg zu organisieren. Von 17 angeschriebenen Akteur*innen haben 10 geantwortet. Alle Antworten beinhalteten die übereinstimmenden Rückmeldungen, dass ein solcher Runder Tisch gewünscht sei und eine Mitarbeit erfolgen würde.

 

Eine weitere Umfrage hatte zum Ziel zu ermitteln, wie ein solcher Runder Tisch ausgestaltet werden könnte. Die Teilnehmenden gaben die Rückmeldung, dass die Koordination eines Runden Tisches über die Kreisverwaltung gewünscht sei.

 

Leider hat die Verwaltung nicht die Ressourcen um nachhaltig und zielführend einen Runden Tisch so vorzubereiten und zu begleiten, dass alle Beteiligten und die Hospiz- und Palliativlandschaft im Kreis Segeberg einen echten Mehrwert hätten.

 

§ 39d SGB V ist durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.07.2021 BGBl. I S. 2754 in Kraft getreten. Danach fördern die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in jedem Kreis die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine Netzwerkkoordination. Die Förderung setzt allerdings voraus, dass sich der Kreis an der Finanzierung in gleicher Höhe beteiligt. Gemäß § 39d Abs. 1 S. 4 SGB V beträgt die maximale Fördersumme je Kalenderjahr und Netzwerk 15.000,00 € für Personal- und Sachkosten.

 

Zum 31.03.2022 sollten Förderrichtlinien geeint werden, damit die Netzwerkkoordination starten kann. Diese wurden zum 05.04.2022 bekannt gegeben. Das geeinte Verfahren sieht vor, dass bis zum 30.09.2022 eines Jahres für das folgende Förderjahr bei der auf Landesebene benannten fördernden Stelle (in Schleswig-Holstein: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)) gestellt werden muss. Bestandteil der Antragsunterlagen muss die Bestätigung des Kreises sein, dass sich dieser mindestens in gleicher Höhe an der Finanzierung der Netzwerkkoordination wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, statt selbst einen Runden Tisch zu initiieren, mit der Möglichkeit des § 39d SGB V im Kreis Segeberg ein nachhaltiges Netzwerk mit den notwendigen Verbindlichkeiten aufzubauen. Damit können die in den Sitzungen des Sozialausschusses in den Jahren 2018 und 2019 formulierten Ziele erreicht werden, ohne bei der Kreisverwaltung selbst einen zusätzlichen Aufwand zu schaffen.

 

Der Verwaltung liegt aktuell eine schriftliche Interessenbekundung zur Übernahme der Netzwerkkoordination vor. Aus Gesprächen ist bekannt, dass auch bei weiteren Akteuren im Kreis Segeberg ein Interesse an dieser Netzwerkkoordination besteht. Aufgabe der Verwaltung bis zum 30.09.2022 ist, einen Abstimmungsprozess der möglichen Beteiligten zu initiieren, um so auf eine fristgemäße Antragsstellung hinzuwirken.

 

Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023. Sollte es keine positive Beschlussfassung im Kreistag im Dezember 2022 dazu geben, wird bei der vdek der Antrag zurückgezogen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, ab 2023 die laufende Förderung der Koordination eines Hospiz- und Palliativnetzwerkes durch eine Netzwerkkoordination im Kreis Segeberg entsprechend § 39d SGBV. Die Förderungshöhe beträgt maximal 15.000,00 € und steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Krankenkassen in gleicher Höhe beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte entsprechend der GKV-Förderrichtlinie einzuleiten.

 

Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

15.000,00 €

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 315

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlage/n:

GKV-Förderrichtlinie Netzwerkkoordination nach § 39d SGB V

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022-04-01_HP-Netzwerke_Foerderrichtlinie_39d_SGB_V (157 KB)      
Stammbaum:
DrS/2022/170   Förderung der Koordination eines Hospiz- und Palliativnetzwerkes durch eine Netzwerkkoordination im Kreis Segeberg   Soziale Sicherung   Drucksache
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