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Vorlage - DrS/2022/066  

Betreff: Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 82 Gemeindeordnung für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Ukrainer*innen
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:Finanzen und Finanzcontrolling Bearbeiter/-in: Döring, Petra
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
24.03.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Zusammenfassung:

Der Krieg in der Ukraine seit dem 24.02.2022 führt zur Vertreibung von Menschen, die u.a. in Deutschland und damit auch im Kreis Segeberg Schutz suchen.

Für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge sind schnellstmöglich Vorkehrungen zu treffen, die außerplanmäßig finanziert werden müssen.

 

 

 

Sachverhalt:

Seit dem 24.02.2022 herrscht der Kriegszustand in der Ukraine, der dazu führt, dass Millionen Ukrainer*innen auf der Flucht sind und Schutz suchen. Lt. Presseberichten vom 08.03.2022 hatten zu dem Zeitpunkt bereits 1,5 Mio. Menschen die Grenzen zu den anliegenden Staaten überschritten, mit stark steigender Tendenz.

Die Zahl der sich aktuell im Bundesgebiet befindlichen Vertriebenen kann nicht benannt werden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls unmöglich, Prognosen darüber abzugeben, wie viele Personen im Kreis Segeberg ankommen werden. Die derzeitige Prognose des Landes liegt bei 13.500 Ukraineflüchtlingen in Schleswig-Holstein, wovon ca. 10 %, also 1.350, im Kreis Segeberg ankommen würden.

 

Unterkunft

Personen, die nicht privat unterkommen, werden zunächst in einer der Landesunterkünfte untergebracht. Nach wenigen Tagen erfolgt eine Verteilung auf die Kreise, die wiederum an die Städte, Ämter und Gemeinden weiterverteilen. Zuständig für die Unterbringung sind die Kommunen.

Der Kreis will seine Gemeinden unterstützen, indem möglichst größere Objekte durch ihn angemietet und zur Verfügung gestellt werden. Für die Anmietung und den Betrieb dieser Einrichtungen sowie für die Versorgung der Flüchtlinge werden Aufwendungen und Auszahlungen anfallen, die der Kreis in die Refinanzierung durch das Land einbringen wird. Über die voraussichtliche Höhe können noch keine Aussagen getroffen werden. Als Vergleich dienen an dieser Stelle die Kosten für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf (250 Plätze) in Höhe von rd. 200.000 EUR.

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mit Äußerung eines Schutzgesuches sind die vom EU-Ratsbeschluss umfassten Personengruppen leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Berechtigung besteht ab Erteilung eines Aufenthaltstitels. Neben den Regelleistungen bestehen Ansprüche auf Sachleistungen wie z.B. Kleidung und Erstausstattung. Die Leistungen werden zu 70 % vom Land erstattet.

Aufgrund der im Jahr 2020 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgewickelten Fälle konnten durchschnittliche Kosten je Leistungsempfänger*in in Höhe von rd. 8.500 EUR je Person/Jahr ermittelt werden. Wenn man von 1.000 zusätzlichen Flüchtlingen ausginge, entstünden jährliche Mehraufwendungen von ca. 8,5 Mio. EUR (davon rd. 2,5 Mio. EUR Kreisanteil).

 

Kita-Betreuung

Neben den Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Flüchtenden aus der Ukraine auch umfänglich Zugang zu Bildung und einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.  Für Letzteres liegt die Zuständigkeit beim Kreis.

Um die Betreuung der ankommenden Kinder im Kita-Alter anbieten zu können, werden neben der angedachten Gruppenvergrößerung (auf 22 od. 25 Kinder) noch die Ausweitung bereits bestehender niedrigschwelliger Angebote für Mutter-Kind-Gruppen an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet organisiert. Erste Gespräche mit den Familienbildungsstätten als Träger haben ergeben, dass für bis zu 100 zusätzliche Plätze (neben der Gruppenvergrößerung im Kitasystem) mit rd. 16.000 EUR Mehraufwand im Monat bzw. 192.000 EUR im Jahr gerechnet werden muss.

 

Eilentscheidung des Landrates vom 09.03.2022

Um insbesondere Mietverträge abschließen und Vereinbarungen mit den Familienbildungsstätten umgehend abschließen zu können, hat der Landrat von der Möglichkeit einer Eilentscheidung gem. § 51 Abs. 4 KrO Gebrauch gemacht, und zwar durch Genehmigung von 500.000 € außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen. Mit Schreiben vom 09.03.2022 hat er die Gründe ausgeführt und über die Art der Umsetzung informiert.

Diese Eilentscheidung gilt es jetzt durch Beschluss des Kreistages zu bestätigen.

Der Betrag von 500.000 EUR war zu dem Zeitpunkt gegriffen. Einige Verifizierungen konnten zwischenzeitlich erfolgen (s.o.), aber die finanziellen Auswirkungen für dieses Haushaltsjahr können immer noch nicht abschließend aufgelistet werden. Insbesondere die Anzahl der im Kreis Segeberg ankommenden Schutzsuchenden aus der Ukraine wird höchstwahrscheinlich erst in einigen Monaten als wichtige Rechengröße greifbar sein.

Die Verwaltung wird laufend über die weiteren Entwicklungen informieren und Präzisierungen hinsichtlich der voraussichtlichen finanziellen Belastungen vornehmen.  

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung i.V. mit § 82 Gemeindeordnung die außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Umfang von 500.000 EUR für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Ukrainer*innen. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Kreisschlüsselzuweisungen gewährleistet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

128   Katastrophenschutz

313   Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

315   Soziale Einrichtungen

3632 Förderung der Erziehung in der Familie

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

500.000

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

X

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

X

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

611.4111 Schlüsselzuweisungen vom Land

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Anlage/n: