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Auszug - Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft Schule am Kastanienweg  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.5.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum 1 + 2 Rosenstraße
Ort: Rosenstraße 28a, Bad Segeberg
DrS/2023/231 Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft Schule am Kastanienweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Moritz Füller
Federführend:FB Jugend und Bildung Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Gleichstellungsbeauftragte

Frau Terschüren teilt auf Nachfrage von Herrn Rydz mit, dass die Ablehnung des Ministeriums, die Schulträgerschaft zu übernehmen, handlungsweisend für den Kreis sei. Frau Lüdemann erklärt, dass das Ministerium in der Verantwortung sei und nur das Land eine Lösung herbeiführen könne. Der Kreis sei nicht zuständig. Es sei jedoch unstreitig, dass für eine gelingende Inklusion grundsätzlich in der Schullandschaft zu wenig Personal bereitgestellt werde. Für den Kreis sei eine schwierige Entscheidung zu treffen.

 

Frau Harder fasst zusammen, dass die Schule am Kastanienweg die einzige verbliebene Schule für emotionale Entwicklung im Land sei. Alle anderen Schulen seien inzwischen in den örtlichen Förderzentren angesiedelt. Dies sei auch sinnvoll, da dort entsprechendes Fachpersonal vorhanden sei. Bei Unterstützungsbedarfen würden Lehrkräfte an die Regelschulen gehen, hinzu kämen temporäre pädagogische Maßnahmen. Die spezielle Förderung dauere meist ein bis zwei Jahre. Im Kreis gebe es acht intensivpädagogische Zentren und jede Regelschule müsse ein Präventionskonzept vorweisen. Frau Weiß erklärt, dass die Umsetzungsmöglichkeiten mit dem vorhandenen Personal kaum gegeben seien. 

 

Der Landrat weist darauf hin, dass das Thema Inklusion beim Land diskutiert werden müsse und am heutigen Tag nicht beleuchtet werden sollte. Es gehe hier um eine Entscheidung über die Schule. Beim Land sei weder Bereitschaft erkennbar, die Inklusion zu überdenken noch die Trägerschaft für die Schule am Kastanienweg zu übernehmen. Es sollen Alternativen für die Kinder geschaffen werden. Herr Wenzel ergänzt, dass der Bericht der Landesregierung vom 05.10.2023 sich in der Anlage der Vorlage befinde.

 

Herr Heyl teilt mit, dass aus seiner Sicht die erforderlichen Mittel für Projekte wie „Grenzgänger“ (s. TOP 3.2) erheblich steigen werden, wenn eine Schulschließung erfolge. Dies sollte bedacht werden. Auf Nachfrage von Herrn Rydz erklärt Frau Harder, dass der Personalzuteilungsschlüssel des Landes sich nach der Anzahl der Schüler*innen an den Förderzentren richte und für jedes Schuljahr neu ermittelt werde. Herr Schwarz ergänzt, dass die Schule nicht an dem Standort existieren müsse, um Lehrerzuweisungen zu erhalten. Zur künftigen Entwicklung gebe es keine Prognosen. Ein Großteil der Schüler*innen der Schule am Kastanienweg kämen aus anderen Bundesländern wodurch Kinder aus dem Kreis Segeberg nur bedingt aufgenommen werden könnten. Der Bedarf für Segeberger Kinder sei deutlich höher.

 

Herr Kowitz halte den angezeigten Zeitdruck nicht für erforderlich und es sei festzuhalten, dass das Konzept der Schule nicht falsch sein könne, da in den letzten Jahren gar nichts über die Arbeit an die Öffentlichkeit gelangt sei. Es sollten Gespräche mit der Diakonie geführt werden, um eine Fortführung um zwei bis drei Jahre zu verlängern. Herr Pohlmann führt aus, dass in Gesprächen mit Herrn Füller deutlich geworden sei, dass die NGD nicht bereit sei, den Vertrag zu verlängern. Auch wenn der Kreistag den Beschluss ablehne, ende der Vertrag am 31.12.2024 und das Gebäude werde Mitte 2024 an die NGD zurückgegeben. Sollten keine Mittel beschlossen werde, stehe der Kreis vor einem Problem. Es müsse schnellstmöglich eine Entscheidung für den gesamten Kreis getroffen werden, um bis Mitte 2024 eine Lösung herbeiführen zu können. Das Zeitfenster sei ohnehin denkbar klein. Leider sei dies in den Vorlagen nicht so deutlich formuliert worden.

 

Herr Thedens erklärt, dass das Problem durch die drohende Kündigung des Gebäudes entstanden sei und spricht sich für die Schaffung eines neuen Schulgebäudes aus. Auch Herr Wundram möchte die Schule unbedingt erhalten.

 

Herr Wenzel erläutert, dass die Schule eine Kapazität für 50 bis 60 Kinder biete. Der Bedarf im Kreis liege bei 200 bis 250 Kindern. Da die Regelschulen nicht genug Personal zur Verfügung hätten, sei der Kreis bereit, viel Geld für eine kreisweite Versorgung aller Kinder in die Hand zu nehmen.

 

Herr Füller fasst zusammen, dass der Kreis von der bestehenden Gesetzeslage geleitet werde. Im Kreis sei zudem kein geeignetes Schulgebäude zu finden. Mit vorliegendem Beschlussvorschlag sollen 1,8 Mio € für die Förderbedarfe aller Kinder im Kreis bereitgestellt werden. Etwa die gleiche Summe wäre im Falle eines Erhalts der Schule für 50 Kinder notwendig. Durch Frühförderung solle verhindert werden, dass ein Förderstatus E überhaupt vergeben werden muss. Herr Kraft unterstützt die Pläne des Kreises und spricht sich für einen Schnitt zum Schuljahreswechsel aus. Ein Schulneubau würde erhebliche zeitliche Verzögerungen mit sich bringen und die Bedarfe seien deutlich höher, als ein Neubau aufnehmen könnte. Zudem habe die NGD entschieden, Kinder aus dem gesamten Bundesgebiet zu beschulen, so dass der Anteil der Kinder aus dem Kreisgebiet derzeit klein sei. Der neue Weg des Kreises koste viel Geld, es würden aber viele Kinder erreicht werden. Herr Wundram gibt zu bedenken, dass das System der Schule am Kastanienweg sehr gut funktioniere. Eine Umsetzung an den allgemeinbildenden Schulen halte er für schwierig.

 

Der Landrat führt aus, dass es sich um ein komplexes Thema mit dynamischer Entwicklung handele. Da die Vorlagen eine gewisse Vorlaufzeit für die Ausschüsse haben, seien teilweise neue mündliche Ergänzungen notwendig. Die Rückgabe der Schulträgerschaft werde vom Land nur akzeptiert, wenn kein öffentliches Interesse am Weiterbetrieb der Schule bestehe. Deshalb müsse ein neues Konzept mit einer Lösung vorgelegt werden. Der Kreis erwarte, dass das Land überzeugt werden kann, dass kein öffentliches Interesse bestehe. Die Versorgung der Kinder stehe im Vordergrund. Potentielle Grenzgänger*innen müssten frühzeitig jeweils wohnortnah aufgefangen werden.

 

Herr Rydz befindet es für gut, dass nach einer Immobilie gesucht worden sei. Bei der Kostenkalkulation fehle die Gegenüberstellung, was eine Schule ohne Schüler*innen kosten werde. Das Land solle aufgefordert werden, die Schule am Kastanienweg zu erhalten. Wenn die Politik jetzt die Kündigung unterstütze, bestehe die Gefahr, dass das Land die Schule nicht weiterführen werde. Herr Füller macht deutlich, dass zunächst eine Übergangslösung beschlossen werden müsse, bevor das Land über eine Fortführung der Schule verhandeln werde. Herr Pohlmann verweist erneut darauf, dass zeitnah ein Beschluss erfolgen müsse.

 

Frau Schultz fasst zusammen, dass die Verwaltung die Situation deutlich gemacht habe und die Politik selten zuvor eine so schwerwiegende Entscheidung zu treffen gehabt habe. Fakt sei, dass eine neue Schule aus Kreismitteln zu finanzieren sei, so dass alle 96 Gemeinden die nicht unerheblichen Kosten zu tragen hätten. Der Kreis trage die Verantwortung für den gesamten Kreis. Alles in allem sei es ein Skandal, dass das Land sich der Verantwortung entziehe. Frau Prohn schließt sich dem an und appelliert an die Fraktionen, das Thema Inklusion in den Schulen beim Land zu platzieren, denn hier müsse dringend nachgebessert werden.

 

Herr Kowitz kündigt aufgrund von neu erhaltenen Informationen an, das Thema im BKS am 28.11. teilweise nichtöffentlich beraten zu wollen.

 

Beschlussvorschlag:

  •                                        Der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfehlen dem Kreistag, die Beendigung der Schulträgerschaft des Kreises Segeberg für das Förderzentrum emotionale und soziale Entwicklung „Schule am Kastanienweg“ zum Ende des Schuljahres 2023/2024 beim MBWFK durch den Kreis zu beantragen.
  •                                        Der Kreis und das Schulamt werden beauftragt, eine Übergangslösung für das Förderzentrum E zu erarbeiten, die eine Beschulung der ab dem Schuljahr 2024/2025 verbleibenden SuS sicherstellt. Eine einvernehmliche Vertragslösung mit der NGD und die damit verbundene Rückübertragung der alleinigen Schulträgerschaft an den Kreis zum 30.07.2024 wird vorbehaltlos unterstützt.
    Der Landrat wird mit der Einleitung eines einvernehmlichen Vertragsbeendigungsverfahrens mit der NGD beauftragt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

3

 

3

SPD

2 

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 

 

2

2

AfD

 

1

 

1

FDP

 

1

 

1

Freie Träger

 

 

6

6

Gesamt

2

5

8

15