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Auszug - Neufassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Kreises Segeberg  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum 1 + 2 Rosenstraße
Ort: Rosenstraße 28a, Bad Segeberg
DrS/2020/246-4 Neufassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
  Bezüglich:
DrS/2020/246
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Beteiligt:Gremien, Kommunikation, Controlling
Bearbeiter/-in: Birnbaum, Heiko  FB Zentrale Steuerung
   Finanzen und Finanzcontrolling
   FB Umwelt, Planen, Bauen
   Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung

Frau Knoop stellt die Eckpunkte des Konzeptes anhand einer Präsentation vor. Herr Hansen bedankt sich anschließend für die Zusammenfassung und erläutert, dass die gewünschten Änderungen eingeflossen seien.

 

Herr Nobis verweist darauf, dass auf Seite 17 des Konzeptes von Emissionen für die Stromerzeugung in Höhe von 438 g/kWh ausgegangen werde. Dies entspräche dem Wert für Steinkohle, im Kreis Segeberg werde jedoch kein Strom mit Steinkohle erzeugt, sondern vielfach durch Windräder. Somit sei hier ein falscher Wert zu Grunde gelegt worden. Frau Knoop führt aus, dass mit einem bundesweiten Mittelwert aus 2020 gerechnet werde. Die Zugrundelegung des bundesweiten Wertes lege das Bundesamt fest und das Land Schleswig-Holstein als Fördermittelgeber fordere dies ebenfalls. Herr Nobis bemängelt, dass der Ausstoß für die Stromerzeugung im Kreis Segeberg bereits sehr gering sein dürfte und die tatsächlichen Sparmöglichkeiten entsprechend deutlich geringer seien, als dies auf dem Papier stehe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kowitz erklärt Frau Knoop, dass der Faktor 10 im Bilanzierungstool korrekt sei. Es gehe um alle öffentlichen Gebäude im Kreisgebiet, also auch die der Städte, Ämter und Gemeinden und nicht nur um die kreiseigenen Gebäude. Hier könne das Tool nicht unterscheiden. Herr Brunkhorst möchte wissen, inwieweit Messungen bezüglich der Reduktionen durchgeführt werden. Frau Knoop erläutert, dass bezüglich der Gas- und Stromverbräuche genaue Daten vorliegen, die bilanziert werden können. Bei den Emissionen zum Verkehr können hingegen nur Schätzungen und einige Messungen durchgeführt werden.

 

Herr Birnbaum führt auf eine Frage von Frau Jaouadi aus, dass die Zahlen lokalen Bezug hätten. Es könne genau ermittelt werden, welcher Strom durch welches Netz fließe und die Zahlen hätten hohe Qualität. Herr Knobbe halte es für eine Gemeinschaftsaufgabe, die Verbräuche insgesamt zu senken und Herr Hansen ergänzt, dass dies durch die Rechtsprechung längst keine freiwillige Aufgabe mehr sei.

 

Herr Knobbe erläutert anschließend den Änderungsantrag der Freien Wähler. Es solle über Einzelmaßnahmen jeweils ein einzelner Beschluss mit dem entsprechenden Budget im Ausschuss gefasst werden. Herr Hansen gibt zu bedenken, dass der Spielraum für die Verwaltung hierdurch eingeengt werde. Herr Hartmann ergänzt, dass verwaltungsinterne Transformationsprozesse notwendig seien, für die beispielsweise ein Moderator beauftragt werden müsse. Wenn jedes Mal ein Ausschussbeschluss eingeholt werden solle, verzögere dies das Handeln immens und der Aufwand steige. Alternativ könnten große und entsprechend teure Maßnahmen ab einem gewissen Kostenrahmen in den UNK gegeben werden.

 

Herr Wenzel sehe es ebenfalls problematisch, 100.000 € zur freien Verfügung in die Verwaltung zu geben. Herr Nobis schließt sich dem an. Herr Wersig spricht sich dafür aus, für das kommende Jahr entsprechend zu verfahren und danach eine Liste über die Ausgaben anzufordern. Dann könne für die Folgejahre über ein geändertes Verfahren diskutiert werden. Herr Klees-Bruhn schlägt vor, zu jeder UNK Sitzung eine Liste mit den entsprechenden Ausgaben vorzulegen.

 

Herr Birnbaum verweist darauf, dass bisher sämtliche Maßnahmen im Kreisklimarat vorbesprochen worden seien. Hier sei auch die Politik vertreten und könne entsprechend einwirken. Herr Hansen ergänzt, dass große Maßnahmen ohnehin in den UNK gegeben werden. Er spricht sich dafür aus, der Verwaltung die Mittel zur Verfügung zu stellen, könne aber mit einer Erheblichkeitsgrenze zur Vorlage im UNK leben. Herr Hartmann weist darauf hin, dass diese Grenze ggf. festgelegt werden müsse, damit die Verwaltung wisse, was dem Ausschuss vorzulegen sei.

 

Herr Kowitz beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Herr Hansen unterbricht die Sitzung von 19:40 bis 19:50 Uhr. Danach erfolgt die Abstimmung.

 

Herr Hansen lässt zunächst über die Vorlage DrS/2023/246-4 abstimmen. 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt das neue Integrierte Klimaschutzkonzept gemäß vorliegendem überarbeiteten Entwurf und dessen Umsetzung. Das dafür eingeplante jährliche Grundbudget in Höhe von 100.000 € steht unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses am 07.12.2023.

 

Für die Unterstützung der Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger im Klimaschutz ab 2025 ist in 2024 eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und mit einem Vorschlag zur finanziellen Ausstattung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

 1

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

11

1

 

12