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Auszug - Zuschussantrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg für 2023  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2022/174 Zuschussantrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg für 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Wiebke Wilken
Federführend:Büro für Chancengleichheit und Vielfalt Beteiligt:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
Bearbeiter/-in: Heilmann, Lisa Marie   

Frau Glage bittet auch bei dieser Vorlage darum, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu vertagen, da es noch fraktionsinternen Beratungsbedarf gibt. Sie verweist auf die DrS/2022/176, wonach das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BFCV) auch Beratungen von Migrant*innen durchführen soll. Es sollten keine Doppelstrukturen entstehen. Weiter möchte Frau Glage wissen, welche Angebote der Migrationsberatungen zur Zeit im Kreis bestehen und wer diese ausführt. 

 

Frau Dr. Kempe erklärt, dass die Beratungsstelle für Migrationsberatung Schleswig-Holstein zu 75 % durch das Land gefördert werde und seit 2014 bei der Diakonie angesiedelt sei. Es werden Beratungen für Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus durchgeführt, die sehr rechtslastig seien. Das Personal müsse hochqualifiziert sein. Durch steigende Personalkosten steige auch der Eigenanteil der Diakonie entsprechend an und durch sinkenden Kirchensteuereinnahmen falle es stetig schwerer, den Eigenanteil aufzubringen. Andere Kreise würden die Personalkosten für die Migrationsberatungen seit vielen Jahren bezuschussen und Land und Bund hätten die Diakonie aufgefordert, auch bei den Kreisen, die bisher keine Förderungen gezahlt haben, einen Antrag zu stellen. In den Kreisen Segeberg und Stormarn werden insgesamt 7 Migrationsberatungsstellen betrieben. Das Büro in Bad Segeberg decke den Nordkreis ab, in Norderstedt betreibe die AWO ein Büro. Dennoch sei nicht der gesamte Kreis abgedeckt. Frau Brocks hält eine flächendeckende Verteilung der Beratungsstellen für notwendig. Gleichzeitg müsse eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Beratungsstellen und BFCV erfolgen.

 

Der Landrat stellt dar, dass das BFCV keinerlei rechtliche Einzelfallberatungen durchführe, sondern primär Netzwerkarbeit zu den Themen Partizipation und Selbstorganisation von Migrant*innen betreibe. Das Ehrenamt werde unterstützt. Somit gäbe es keine Doppelstrukturen bei den Beratungen. Wenn die Diakonie die Aufgaben nicht übernehmen würde, müsste der Kreis Personal bereitstellen, was deutlich teurer würde. Im Kreis seien in den Kommunen verschiedene Träger tätig, die Beratungsstellen vorhalten. Somit gehe er davon aus, dass es eine gute Versorgung gebe und ddie Beratungsstellen gut erreichbar seien.

 

Auf Nachfrage von Frau Brocks macht Frau Dr. Kempe deutlich, dass ein gezahlter Zuschuss des Kreises auch nur für die Beratungsstelle in Bad Segeberg eingesetzt werde und die Mittel somit für die Einwohner*innen im Kreis eingesetzt werden.

 

Frau Glage bittet darum, zur nächsten Sitzung zu klären, ob seitens der anderen Träger auch mit Anträgen zu rechnen sei, um die erforderlichen Mittel entsprechend planen zu können.