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Auszug - Unterstützung der Tafeln im Kreis Segeberg - Fortführung der Förderung   

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2022/130-02 Unterstützung der Tafeln im Kreis Segeberg - Fortführung der Förderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Giesecke, JörnBezüglich:
DrS/2022/130
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Schätzer, Jannika

Frau Glage weist darauf hin, dass das Land 500.000 € für die Tafeln zur Verfügung stelle, dies entspräche einem Betrag von 12.500 € pro Tafel in Schleswig-Holstein. Sie erkundigt sich, ob eine Förderung des Kreises auf die Landesförderung angerechnet würde, denn das solle nicht die Intention sein. Frau Hunger teilt mit, dass die Landesverordnung andere Förderzwecke vorsehe und u. a. Lebensmittelkäufe nicht vorgesehen seien. Die Formulierung sei jedoch nicht konkret, weshalb sie vorschlägt, einen Vorbehalt in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Gleichwohl sei es erschreckend, dass die bereitgestellten 40.000 € nicht ausreichend seien. Letztlich handele es sich aber um eine Aufgabe des Landes sowie des Bundes.

 

Der Landrat erklärt, dass eine Doppelförderung unbedingt zu vermeiden sei. Außerdem müssten bezüglich der Förderung Gespräche mit den Tafeln geführt werden, da auf den eingereichten Rechnungen neben Lebensmitteln zur Grundversorgung auch z. B. Kekse und Kartoffelchips gekauft worden seien. Die Überbrückungshilfe für die Tafeln sei ein wichtiger Schritt. Allerdings müsse das gesamte System in Frage gestellt werden, damit möglichst niemand mehr die Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen muss. Frau Brocks bittet um Klärung, was die Landesförderung beinhalte.

 

Frau Glage hinterfragt, dass im Sachverhalt zur DrS 130-02 sind 2 Haushaltsstellen angegeben seien. Deckungsmittel seien im Teilplan 3121 (KdU SGBII) vorhanden. Belastet werde aber die Haushaltstelle 3150053180003 aus dem TP 315 ( soziale Einrichtungen). Der Landrat sagt eine Antwort zu Protokoll zu.

 

Antworten der Verwaltung:

Die Teilpläne des Haushaltes sind deckenseitig deckungsfähig, wenn sie der gleichen „Untergruppe“ angehören. Alle Teilpläne des Fachbereiches 3 gehören zur „Untergruppe“ 3. D. h. Minderausgaben des Teilplanes 3121, die sich unterjährig ergeben, können für unvorhersehbare Mehrausgaben im Teilplan 315 verwendet werden. Der Gesamthaushalt des Kreises wird nicht belastet, sondern die Ausgaben werden lediglich „umgeschichtet“.

 

Die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen an Tafeln zur Milderung der Auswirkungen durch die verstärkte Inanspruchnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine“ liegt inzwischen vor und ist dem Protokoll angefügt. Danach bezuschusst das Land die im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aufkommens und der Verteilung von Lebensmitteln stehenden Sachkosten, wie z. B. die Erweiterung von Lager- und Kühlkapazitäten, erhöhte Transport- und Energiekosten; Übersetzungskosten oder Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Helfer*innen.

 

Die Richtlinie des Lande verfolgt (mit Ausnahme der Finanzierung der Energiekosten) einen etwas anderen Zweck als der Kreis. Während des Land die „Logistik“ unterstützt, fördern der Kreis den Kauf von Lebensmitteln.

 

Lediglich hinsichtlich der Energiekosten liegt ggf. eine „Doppelförderung“ vor. Hier sind die Tafeln gehalten, gegenüber dem Land den Zuschuss des Kreis von 2.500 € (je Tafel) anzugeben.   

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, den im Kreis Segeberg ansässigen Tafeln für den Kauf von Lebensmitteln einen Betrag in Höhe von weiteren 40.000 € zur Verfügung zu stellen. Fördergelder von Land und Bund sind dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses für die Tafeln in Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Bad Segeberg bestimmt sich anhand der Anzahl der von den einzelnen Tafeln versorgten Personen mit Stand vom 01.09.2022. Die Bereitstellung erfolgt erneut in Form von Kostenübernahmeerklärungen, die die Tafeln beim Kauf von Lebensmitteln bei örtlichen Händlern oder bei einem Großhändler vorlegen, der dann die Rechnung direkt an den Kreis sendet.

 

Mittel in Höhe von 40.000 € stehen bei der Haushaltsstelle 31500.53180000 zur Verfügung.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie_Tafeln_Land (73 KB)