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Vorlage - DrS/2020/265-1  

Betreff: Bauliche Inbetriebnahme des Bürogebäudes
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Lexau, Michaela
Federführend:Liegenschaften und Bauprojekte Bearbeiter/-in: Wiencke, Nancy
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.03.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
24.03.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_Kostenanschlag  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bürogebäudes in der Waldemar-von-Mohl-Straße, Bad Segeberg. Für die bauliche Inbetriebnahme sind zusätzliche investive Mittel in Höhe von 500.000 € erforderlich.

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Kreistags vom 03.12.2020 hat die Verwaltung das Bürogebäude in der Waldemar-von-Mohl-Straße in Bad Segeberg erworben. Das Gebäude ist zum 01.01.2022 in das Teil-Eigentum des Kreises übergegangen.

Der Fachdienst 11.60 (TGM) hat nun zusammen mit dem Fachdienst 10.50 (IuK) den Zustand des Gebäudes, der Haustechnik und die IT-technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme neu bewertet.

Um das Gebäude und die technische Ausstattung mit den aktuellen Anforderungen an die Arbeitsplatzqualität und -quantität herzurichten, sind entgegen der Schätzung aus dem Jahr 2017 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 685.000 € erforderlich.

Dies begründet sich zum einen aus den geänderten IT-Anforderungen, den geänderten Anforderungen an die Raumausstattung, dem Installieren von Teeküche und barrierefreien WC-Anlagen und zum anderen aus den stark gestiegenen Baupreisen. Im Vergleich zum Jahr 2020 sind dies etwa 22-25 %.

Der Kostenanschlag, in der Anlage beigefügt, zeigt zum größten Teil vorliegende Angebote, so dass hier von einer Kostensicherheit von etwa 80 % ausgegangen werden kann.  

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 82 Gemeindeordnung (GO) die im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Fachbereiches IV benötigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 500.000 €.

Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die bauliche Inbetriebnahme wie beschrieben weiter umzusetzen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Für die bauliche Inbetriebnahme stehen 225.000 € (davon 40 % als Verpflichtungsermächtigung) im Haushalt 2022 zur Verfügung.

Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € benötigt, diese stehen im Teilplan 1116 unter dem Produktkonto 1116961.7851 (Neubau Bürogebäude Rosenstraße) zur Verfügung.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116370.7851 

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlage/n:

Anlage_1_Kostenanschlag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Kostenanschlag (51 KB)